Baunatal: Freiwillige Meldung der Zählerstände zum 30.06.2020 möglich
BAUNATAL. Die Bundesregierung hat am 04. Juni 2020 das Konjunkturpaket veröffentlicht. Darin ist vorgesehen, die Umsatzsteuer befristet vom 01.07. bis 31.12.2020 zu senken. Die Beschlussfassung des Bundestages soll Ende Juni erfolgen. Die Wasserversorgung unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 %. Dieser soll auf 5 % gesenkt werden.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Jahresverbrauchsabrechnung der Wassergebühren. Die Stadtwerke Baunatal planen daher eine hälftige Teilung des Gesamtjahresverbrauches zum 31.12. vorzunehmen. Eine Ablesung zum 30.06. wird nicht durchgeführt. Die festgesetzten Abschläge ab 01.07. bleiben unverändert. Es erfolgt der Ausgleich im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung.
Meldung nur vom 29.06. bis 05.07.2020 möglich
Sollten Nutzer absehbar (zum Beispiel durch Leerstand, Änderung der Personenzahl) in einer der beiden Jahreshälften unterschiedliche Verbräuche erwarten oder es wünschen, dass die Stadtwerke ihren tatsächlichen Zählerstand zum 30.06. berücksichtigen, so geben sie den Kunden gerne die Möglichkeit dazu. Sie können Ihren Zählerstand über ein Online-Formular oder per E-Mail an die Stadt senden. Diese würde dann den gemeldeten Zählerstand zum 30.06. berücksichtigen. Das Online-Formular wird in der Zeit vom 29.06. bis 05.07.2020 unter „Aktuelles“ auf der Homepage www.stadtwerke-baunatal.de freigeschaltet. In dieser Zeit kann auch eine E-Mail an verbrauchsabrechnung@stadt-baunatal.de gesendet werden.
Aufteilung „halbe-halbe“ bei Nichtmeldung
Eine spätere Meldung kann aus organisatorischen Gründen nicht mehr anerkannt werden. Sofern keine Meldung erfolgt, wird der Zählerstand am Jahresende hälftig geteilt. (bn | rs)