Nutzer sind für Hygienekonzept verantwortlich
GUDENSBERG. Die Stadt Gudensberg gibt seine Dorfgemeinschaftshäuser, das Bürgerhaus und die Grillhütte ab sofort wieder zur Nutzung frei. Die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Hessen lassen dies zu, jedoch gelten noch Einschränkungen. Insbesondere muss die Personenzahl der Besucher begrenzt werden. Nutzer sind für die Umsetzung eines Hygienekonzeptes verantwortlich.
Für die Nutzung der Gemeinschaftseinrichtungen gelten folgende Auflagen, deren Einhaltung die Aufgabe des jeweiligen Veranstalters/Nutzers ist:
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, muss eingehalten werden
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen müssen gut sichtbar angebracht werden
- Es muss eine Teilnehmerliste geführt werden, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen müssen getroffen und umgesetzt werden
- Die nachfolgend aufgeführten Obergrenzen für Teilnehmer dürfen nicht überschritten werden:
Maximal zulässige Personenzahl für die Benutzung (ohne Trennwände
Maximale Besucherzahl siehe Grafik. Berechnung: maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern, sofern Sitzplätze eingenommen werden, im Übrigen von 10 Quadratmetern (Rechtsgrundlage: Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung vom 7. Mai 2020 in der Fassung vom 15.06.2020).
Gesetzliche Einschränkungen müssen natürlich weiterhin beachtet werden, so gilt momentan noch die dringende Empfehlung, auf Chorgesang zu verzichten, weswegen Gesangvereine momentan noch keine Übungsstunden abhalten dürfen. (pm | rs)