Baunataler Kindertagesstätten im neuen Modus seit 2. Juni
BAUNATAL. Nach wie vor bestimmt die Corona-Situation das alltägliche Leben, der Schutz der Gesundheit bleibt bei allen Lockerungen das oberste Gebot. Die Regeln zur Kontaktbeschränkung sowie die Einhaltung der notwendigen Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin bestehen. Daher kann auch die Betreuung der Baunataler Kita- und Hortkinder weiterhin nur mit Einschränkungen erfolgen.
Die Kindertagesstätten in Hessen dürfen seit dem 2. Juni im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. In enger Abstimmung mit allen Verantwortlichen im Land, im Landkreis und in den Städten und Gemeinden haben die Verantwortlichen in der Stadt Baunatal um praktikable Wege gerungen. Anfang Juni hatte Bürgermeisterin Silke Engler die Eltern bereits über die Vorgehensweise informiert. Ein nachfolgendes Schreiben informierte jetzt über die weiteren Regelungen und Verfahrensweise bezüglich der Kita- bzw. Hortbetreuung.
Zeitweise Betreuungsangebote für jedes Kita-Kind in jeder Einrichtung
Nach langer, Corona-bedingter Pause startete am 2. Juni auch in den Baunataler Kindertagesstätten, neben den Notbetreuungsgruppen, der sogenannte eingeschränkte Regelbetrieb. Hierbei wurde zunächst die Betreuung in den Einrichtungen in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr um den Kreis der Vorschulkinder erweitert. Für sie soll ein guter Übergang in die Schule geschaffen werden. „Aber auch alle anderen Altersklassen, bis hin zum U-Drei Bereich, haben wir nicht aus dem Blick verloren und möchten, bis zur Sommerschließung am 24.07.2020, allen Kinder die Möglichkeit geben, in ihrer gewohnten Kindertagesstätte zeitweise betreut zu werden“, betont Bürgermeisterin Silke Engler.
Durch die Pandemie-Lage gilt es, umfangreiche Hygieneregelungen, ebenso die räumliche und personelle Situation in jeder Einrichtung zu beachten. Dies führt auch dazu, dass die vor Corona gewohnte Betreuung der Kinder eingeschränkt werden muss. Da die Einrichtungen in Baunatal alle sehr unterschiedlich sind, wurde individuell für jede Kindertagesstätte ein Betreuungsplan gemäß der o.g. Grundsätze erarbeitet.
Angebot der Notbetreuung für Horte & kooperative Schulkindbetreuung endlich möglich
Mit der seit dem 2. Juni geltenden Änderung der zweiten Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus kann die Stadt Baunatal nun auch den Kindern in den Horten und der kooperativen Schulkindbetreuung eine Notbetreuung anbieten.
Die Inanspruchnahme des Angebotes ist seit dem 8. Juni unter den vorgegebenen Voraussetzungen möglich, dass die Zugehörigkeit zu den in der Verordnung genannten Personengruppen über einen Nachweis dargelegt, mit Angaben der täglichen Arbeitszeit belegt und die Notbetreuung in der jeweiligen Grundschule in Anspruch genommen wird.
Dieses Angebot kann unter den gegebenen Rahmenbedingungen kein Regelbetrieb sein und wird von dem Betreuungsrahmen, den die Eltern vor Corona gewohnt waren, abweichen müssen. Daher wird die Betreuung auf die Regelbetreuungszeit der Horte und kooperativen Schulkindbetreuung begrenzt.
„Wir wissen, dass die letzten Wochen die Eltern an Grenzen der Belastbarkeit gebracht haben und für die Kinder eine intensive Veränderung des gewohnten Lebens waren. Die neuen Wege in der Kinderbetreuung, die wir jetzt gehen müssen, um den oben beschriebenen Umständen Rechnung zu tragen, können wir nur gemeinsam meistern“, unterstreicht Bürgermeisterin Silke Engler. (pm | rs)