TREYSA. Wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz hat das Amtsgericht in Treysa einen 28 Jahre alten Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro verurteilt. Das Gesundheitsamt des Schwalm-Eder-Kreises hatte den Mann im März 2020 unter häusliche Quarantäne gestellt und ihm untersagt, seine Wohnung zu verlassen, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag mit.
Der Mann hielt die Quarantäne nicht ein, wogegen die Staatsanwaltschaft Marburg ein Ermittlungsverfahren einleitete, an dessen Ende ein Urteil mit der Geldstrafe von 3.600 Euro stand. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Es handelt sich um die erste Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine“Corona-Quarantäne“ im Bezirk des Landgerichts Marburg. (wal/ots)
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1 Kommentar
wie kommt es,dass das gericht so schnell arbeitet ?
in anderen fällen wartet man jahre auf ein urteil oder termin.
ein schelm wer böses dabei denkt. 😉
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