Stadt Gudensberg: Bitte Rücksicht nehmen
GUDENSBERG. Kombinierte Rad- und Gehwege sind für Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen da. Sie sind mit dem blauen Verkehrszeichen Nr. 240 aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschildert.
Wie verhält man sich richtig, wenn Radfahrer und Fußgänger aufeinandertreffen?
- Radfahrer haben keinen Vorrang, aber die Fußgänger müssen sie durchfahren lassen.
- Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen.
- Der Radfahrer darf klingeln, um Fußgänger zu warnen.
- Der Radfahrer muss warten, bis der Fußgänger den Weg frei macht.
- Der Radfahrer sollte darauf achten, ob ein Fußgänger das Klingelsignal gehört hat und wie er darauf reagiert. Manchmal weicht ein Fußgänger erst mit Verzögerung aus und gerät dadurch vor das Fahrrad.
- Radfahrer dürfen Fußgänger nicht durch zu dichtes Vorbeifahren erschrecken.
Die Stadt Gudensberg bittet: „Nehmen Sie gegenseitig Rücksicht bei der Benutzung der kombinierten Rad- und Gehwege“ (pm | rs)