Ziel war von Beginn an der Erhalt des Kunstwerks
ZIEGENHAIN. Die Entscheidung, die Grundschule am Alleeplatz in Ziegenhain zu sanieren und aufzustocken, ist bereits im Jahr 2019 gefallen. Von Beginn an war der Sanierungsplan mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,1 Mio. EUR darauf ausgerichtet, dass das an der Fassade der Grundschule angebrachte Kunstwerk des Künstlers Vincent Burek zu erhalten und in die neue Fassade des sanierten Gebäudes zu integrieren und damit für die Zukunft zu sichern.
Nach Baubeginn im Frühjahr 2020 wurde nun durch die vom Kreisausschuss beauftragten Architekten und Sta-tiker festgestellt, dass das Mauerwerk mit dem Kunstwerk erhebliche Mängel aufweist und daher aus statischen Gründen leider nicht am Gebäude erhalten werden kann.
Nach Aussage der vom Schwalm-Eder-Kreis beauftragten Statiker, sind die Mängel zu gravierend. Wie erst nach Beginn der Sanierungsarbeiten festgestellt werden konnte, wurde das Mauerwerk damals leider ohne Verbund hergestellt. Zudem wurde beim Bau ein Mörtel aus einem Sand-Kalk-Gemisch verwandt, der keine ausreichende Festigkeit besitzt. Nun soll nach Forderung der Denkmalschutzbehörde geprüft werden, ob das gesamte Mauerstück herausgenommen und an einer mit der Stadt Schwalmstadt abgestimmten Stelle wieder aufgestellt werden kann. Ob dies technisch so möglich sein wird und auch gelingen kann, wird derzeit geprüft.
„Es ist bedauerlich, aber leider unabwendbar, dass das Mauerwerk mit dem Kunstwerk von Vincent Burek als Fassadenteil, mit seiner erheblichen Länge von rd. 41 Metern, der sanierten Grundschule am Alleeplatz so nicht erhalten werden kann. Ganz ehrlich, ich persönlich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass wir das gesamte Mauerstück in einzelnen Scheiben und mit erheblichem Aufwand herausschneiden lassen und dann an einem anderen Standort wieder im Verbund aufstellen. Mit heutigem Stand können wir noch nicht abschätzen, welche Kosten bei dieser Lösung auf uns als Bauträger zukommen würden und ob dieser immense Aufwand gerechtfertigt wäre“, so Landrat Winfried Becker weiter.
Während die technische Prüfung und Kostenermittlung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, muss die Baustelle leider ruhen. Erst dann kann der Kreisausschuss eine Kostenabwägung vornehmen und entscheiden, wie es weitergehen wird. In die Entscheidungsfindung gehört dann auch eine ehrliche Kosten-Nutzen-Analyse. Die Verhältnismäßigkeit müsse bei solchen Investitionen gewahrt werden.
Parallel wurde eine Restauratorin beauftragt, das Kunstwerk zu vermessen und digital zu archivieren. Damit ist der virtuelle Erhalt des Burek-Kunstwerks gesichert und wird der Nachwelt zumindest in einer digitalisierten Form dauerhaft zur Verfügung stehen. „Wir können verstehen, dass sich die Menschen in der Schwalm dem Künstler Burek verbunden fühlen. Es war von Beginn an unser Bestreben das Kunstwerk zu erhalten. Das ist in allen Bau- und Sanierungsplänen nachzuvollziehen. Letztlich werden wir aus finanziellen aber insbesondere auch aus technischen Gründen abwägen müssen, ob das Herausschneiden und der Aufbau an anderer Stelle zu vertreten ist und gelingen kann“, so Landrat Winfried Becker. (pm)