MARBURG. Ab dem kommenden Montag, 25. Mai 2020, können die Sporthallen und Außensportanlagen des Landkreises Marburg-Biedenkopf und der Universitätsstadt Marburg bei Einhaltung bestimmter Regeln wieder für den Trainingsbetrieb genutzt werden.
Erst kürzlich hatte die Landesregierung die Wiedereröffnung der Sportanlagen erlaubt. Kurzfristig erarbeiteten der Landkreis und die Universitätsstadt ein gemeinsames Konzept zur Nutzung unter den aktuellen Bedingungen in der Corona-Pandemie. Denn: Auch wenn die Hallen und Außensportanlagen nun wieder genutzt werden dürfen, ist noch nicht alles beim Alten.
Es gelten Vorgaben zur Einhaltung des Infektionsschutzes. Dazu zählen unter anderem die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Sporttreibenden sowie bestimmte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. Außerdem muss die Ausübung des jeweiligen Sports kontaktfrei bleiben. Hierüber wurden die Vereine im Landkreis und in der Stadt Marburg bereits am Mittwoch informiert.
„Ich freue mich sehr darüber, dass der Sport bei uns nun wieder mehr in Bewegung kommen kann“, sagt Landrätin Kirsten Fründt. Mit der am Montag in Kraft tretenden Regelung könne es nun auch für diejenigen an den Start gehen, die abseits des Leistungssports und der Prüfungsvorbereitungen ihrem Sport nachgehen möchten. Zwar führten die neuen Regeln „je nach Sportart sicher auch zu Einschränkungen, allerdings dürfen wir den weiterhin notwendigen Schutz der Menschen in Marburg-Biedenkopf nicht aus dem Blick verlieren“, sind sich Landrätin Fründt und Stadträtin Kirsten Dinnebier einig.
Die Universitätsstadt Marburg öffnet zudem ab sofort das Georg-Gassmann-Stadion auch an Feiertagen und am Wochenende. „Wir hatten in den letzten Tagen viele entsprechende Anfragen und wollen dem gerne entgegenkommen“, sagt Kirsten Dinnebier. Die neuen Nutzungsbedingungen sind unter „Nutzungsbedingungen für die Vereinsnutzung“ auf www.marburg-biedenkopf.de/sport und www.sport.marburg.de abrufbar. (pm)