EDERMÜNDE. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Günter Rudolph fordert Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf, endlich einen Fahrplan zur Wiedereröffnung der hessischen Kitas vorzulegen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Klare An- und Aussagen zur Öffnung der Kitas seien dringend erforderlich, weil sowohl die Eltern als auch die Kindertagesstätten und deren Träger rechtzeitig und umfassend darüber informiert sein müssten, unter welchen Bedingungen der Betrieb wieder aufgenommen werden solle.
Günter Rudolph betont: „Die Zeit drängt, denn alle Beteiligten müssen sich sorgfältig auf die Öffnungssituation vorbereiten können. Dazu muss der Minister zum Beispiel erklären, in welchem Turnus die Gruppen betreut werden, ob und wie die Öffnungen nach dem Alter der Kinder gestaffelt werden und welche Auswirkungen die Wiederaufnahme des Kita-Betriebs auf die bisherige Notbetreuung hat. Zu klären wäre auch, wie das Land die Kitas bei der Erstellung und Umsetzung von Hygieneplänen unterstützt, wie der bestmögliche Infektionsschutz für die Erzieherinnen und Erzieher sichergestellt werden kann und wie in der Frage der Elternbeiträge verfahren werden soll, wenn nur ein eingeschränktes Betreuungsangebot vorhanden ist. Und das sind nur die drängendsten Fragen, auf die der Sozialminister Antworten haben sollte.“
Ganz wesentlich sei auch, den vielen Tagesmüttern eine Perspektive zu geben: „Es würde letztlich keinen Sinn machen, wenn Familien das Kind der Nachbarn mitbetreuen können, professionelle Tagesmütter aber nach wie vor ihre Arbeit nicht ausüben dürften“, ergänzt Rudolph.
Der SPD-Politiker fordert Minister Klose auf, der Versuchung zu widerstehen, die organisatorische Verantwortung für die Wiederaufnahme des Kita-Betriebs an die kommunalen und freien Träger zu delegieren und somit seine Verantwortung einfach auszusitzen. Die Landesregierung müsse bereit sein, die Träger bei Bedarf auch finanziell zu unterstützen, zum Beispiel durch einen Sonderfonds Kinderbetreuung“. Ziel des Fonds ist es, aus den bereitgestellten Mitteln die Elternbeiträge für die Zeit der verfügten Schließung dieser Angebote zu erstatten und die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Träger zu kompensieren. Die Finanzierung dieses Fonds muss aus originären Finanzmitteln des Landes erfolgen. (pm)