ALSFELD. Die Stadt Alsfeld teilt mit, dass aufgrund der am 09.05.2020 in Kraft getretenen „Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)“ auch der Alsfelder Pfingstmarkt offiziell abgesagt werden muss, da die neuen Regelungen bis zum 05. Juni 2020 gelten und der Pfingstmarkt in diesen Zeitraum falle.
Bürgermeister Paule berichtet, dass diese Entscheidung nicht leichtgefallen sei. Im Vorfeld sei geprüft worden, ob die Veranstaltung in einem kleineren Rahmen stattfinden könne, gerade weil man sich gegenüber den Schaustellern und allen Beteiligten – allen voran den Alsfelderinnen und Alsfelder selbst – verpflichtet fühle, die dem Alsfelder Pfingstmarkt teilweise schon seit Jahrzehnten die Treue halten.
Leider konnte jedoch keine Alternative gefunden werden, die einen pfingstmarktähnlichen Charakter bieten könne, dabei den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten gewährleistet und den rechtlichen Vorgaben entspricht. (pm)