Weitere Zeugen nach Überfall gesucht
OBERZWEHREN. Die Ermittlungen zu dem bewaffneten Raubüberfall auf zwei Angestellte eines Einkaufsmarktes in der Mattenbergstraße in Kassel-Oberzwehren am 28. April (wir berichteten) und die Suche nach den beiden bislang unbekannten Tätern dauern weiterhin an. Die Polizei weiß inzwischen, dass die Täter über einen Fußweg aus Richtung des Hallenbads Süd gekommen und nach dem Überfall auch wieder in diese Richtung geflüchtet waren.
Zudem konnten die Kriminalbeamten bei den bisherigen Ermittlungen in Erfahrung bringen, dass sich die Räuber unmittelbar vor dem Überfall noch mehrere Minuten außerhalb des Marktes aufgehalten hatten. Da zu dieser Zeit im Bereich des Marktes und insbesondere auf dem Fußweg in Richtung Brückenhofsiedlung viele Spaziergänger unterwegs waren, müssten die beiden Täter gesehen worden sein.
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Hinweise bitte an die Polizei in Kassel, Tel. 0561-9100.
Durfte Angehörige nicht besuchen – Feueralarm ausgelöst
KASSEL. Eine unüberlegte Aktion endete am Donnerstag für einen 46-Jährigen mit seiner Unterbringung in einer Gewahrsamszelle. Nachdem ihm gegen 17:30 Uhr im Krankenhaus an der Mönchebergstraße durch Mitarbeiter der Besuch bei einer erkrankten Angehörigen verwehrt worden war, löste der Mann, der von Beginn an äußerst aggressiv aufgetreten sein soll, sogar noch absichtlich den Feueralarm aus. Kurze Zeit später meldete er sich dann über den Notruf 110 bei der Einsatzzentrale der Kasseler Polizei und gab sich als Auslöser des Alarms zu erkennen. Wütend und völlig unverschämt erklärte er dem Beamten am Telefon, dass es zwar im Krankenhaus nicht brenne, er aber zur Klärung die Polizei vor Ort erwarte. Zudem drohte er, das Krankenhauspersonal schlagen zu wollen. Die hinzugeeilten Polizisten des Reviers Nord erteilten dem gereizten Mann allerdings einen Platzverweis, bevor es zu einem Angriff auf die Mitarbeiter kam. Da sich der uneinsichtige 46-Jährige aus Niestetal jedoch weigerte, das Krankenhaus zu verlassen, brachten die Beamten ihn in das Polizeigewahrsam. Neben einer Rechnung für die kostenpflichtige Unterbringung erwartet ihn nun eine Strafanzeige wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen, weil er grundlos die Brandmeldeanlage ausgelöst hatte. (ots/wal)