Verwaltungsgebäude in Schwalmstadt können nach Terminvereinbarung wieder betreten werden
SCHWALMSTADT. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwalmstadt können die Standorte der Stadtverwaltung seit Montag, 4. Mai, wieder besuchen. Vor jedem Besuch ist allerdings eine telefonische Terminvereinbarung nötig.
Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung hervor. „Weil das Infektionsrisiko noch immer hoch ist, können wir unsere Rathäuser und Außenstellen nicht uneingeschränkt öffnen“, bittet Stefan Pinhard um Verständnis. Es gelte auch weiterhin, Abstands- und Hygieneregeln zu gewährleisten. „Die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger werden wir aber selbstverständlich vollumfänglich bearbeiten. Alle Dienstleistungen stehen zur Verfügung“, verspricht der Verwaltungschef. Durch die Möglichkeit einer vorherigen Terminvereinbarung bietet die Stadt Schwalmstadt ihren Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr direkten Service.
Vor jeder Terminvereinbarung sollte allerdings überlegt werden, ob es zur Bearbeitung des jeweiligen Anliegens auch tatsächlich eines persönlichen Gesprächs vor Ort bedarf. „Anliegen, die telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden können, bitten wir, auch künftig über diese Kommunikationswege mitzuteilen“, so Pinhard. Die Stadtverwaltung ist per E-Mail unter info@schwalmstadt.de zu erreichen oder telefonisch unter 06691-2070 zu folgenden Zeiten:
- Montag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Dienstag 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Wer nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eine Einrichtung der Stadtverwaltung betritt, verpflichtet sich zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Wer Krankheitssymptome aufweist, wird gebeten, keine Termine zu vereinbaren. (pm)