Untersuchungshaft wegen Mordes
ALSFELD. Im Falle des Tötungsdeliktes in der Obergasse in Alsfeld am vergangenen Samstag (wir berichteten) hat das Amtsgericht Alsfeld auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen am Montag Haftbefehl gegen den 35-jährigen Ehemann der Frau wegen des dringenden Verdachts des Mordes aus niedrigen Beweggründen erlassen.
Er soll seine 36-jährige getrennt von ihm lebende Ehefrau mit einem Gipserbeil getötet haben, weil sie sich weigerte, die Ehe mit ihm fortzuführen. Der Tatverdächtige gab gegenüber dem Haftrichter an, sich an die Tötung seiner Frau nicht zu erinnern.
Die gemeinsamen Kinder im Alter von sechs, acht und zehn Jahren befinden sich in der Obhut des Vogelsbergkreises. (ots/wal)
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