Gerüche lassen sich kurzzeitig nicht vermeiden
MARBURG. Auch in diesem Frühjahr düngen Landwirtinnen und Landwirte wieder mit organischen Nährstoffen, die in Gülle und Mist enthalten sind. Die dabei entstehenden Gerüche lassen sich kurzzeitig nicht vermeiden.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf mit seinem Fachbereich Ländlicher Raum und Verbraucherschutz bittet Betroffene daher um Verständnis und einen konstruktiven Umgang miteinander.
Damit Gerste, Weizen, Feldfrüchte oder auch das Gemüse im Garten wachsen, benötigen sie Nährstoffe. Diese Nährstoffe sind auch in Gülle und Mist enthalten. Viele Landwirtschafts-Betriebe halten außerdem Tiere, die von Feldfrüchten ernährt werden. Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft landen Nährstoffe, die nicht in Fleisch und Milch umgewandelt wurden, zusammen mit Stroh auf dem Acker. Auch für Biogasanlagen ist es grundlegend, dass Gärreste aus dem Fermenter (Behälter zum fermentieren) wieder zurück auf die Flächen kommt, auf denen die vergorenen Pflanzen gewachsen sind.
Durch diese Prozesse ist es unvermeidbar, dass besonders im Frühjahr von Zeit zu Zeit strenge Gerüche entstehen. Wie stark der Geruch entsteht, hängt auch von der Art der Ausbringung ab:
Es wird dabei zwischen einer sogenannten „Kopfdüngung“ in einen stehenden Bestand, also bereits gewachsene Pflanzen, sowie einer Düngung auf die blanke Fläche (oder später im Jahr nach der Ernte auf den Stoppelacker) unterschieden.
Ab diesem Jahr werden Kopfdüngungen auf Ackerland mit Jauche, Gärrest und Gülle nur noch streifenförmig ausgebracht. Hierfür haben viele Landwirte neue Gerätschaften angeschafft, die das ermöglichen. Diese Technik ist zwar teuer, der flüssige Dünger wird aber direkt auf dem Boden aufgebracht und hineingedrückt. Bei Stallmist ist dies nicht möglich, dieser riecht allerdings auch weniger stark. Für Grünlandflächen ist die streifenförmige Ausbringung ab dem Jahr 2025 gesetzlich vorgeschrieben, aktuell wird hier der Dünger noch nach den herkömmlichen Verfahren ausgebracht.
Wird die Düngung auf dem noch nicht bewachsenen Acker ausgebracht, so ist dies auch breitflächig möglich. Allerdings muss die Ausbringung so erfolgen, dass der Dünger nicht zu hoch durch die Luft fliegt. Danach folgt eine möglichst schnelle Einarbeitung des Düngers in den Boden (binnen vier Stunden), falls das Wetter dies nicht verhindert.
Grundsätzlich soll der im Dünger enthaltene Stickstoff möglichst wenig mit Luft in Verbindung kommen und schnell im Boden gebunden werden, sodass das im Dünger enthaltene Ammonium nicht zu Ammoniak reagieren kann und als Gas in die Luft entweicht. Auch soll der Dünger auf möglichst alle Flächen verteilt werden, auch die ortsnahen Flächen müssen in die Düngung einbezogen werden. Temperatur und Sonnenstrahlung haben dabei großen Einfluss auf den Ausbringungstermin.
Der Fachbereich „Ländlicher Raum und Verbraucherschutz“ des Landkreises Marburg-Biedenkopf möchten alle Seiten bitten, im Hinblick auf mögliche zeitweilige Geruchsbelästigen möglichst verständnisvoll miteinander umzugehen. Weitere Informationen und die Möglichkeit für Fragen gibt es bei Klaus Trümner per E-Mail an TruemnerK@marburg-biedenkopf.de sowie per Telefon unter 06421 405-6114.