HOMBERG/EFZE. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat dem Hessischen Landkreistag auf Nachfrage mitgeteilt, dass Mitnahmeangebote von Vereinen für Speisen und Getränke untersagt sind. Die „Wurst to go“ bleibt damit zum 1. Mai verboten.
Derartige Veranstaltungen können sich zum Anziehungspunkt für Personen entwickeln, was mit Blick auf das Kontaktminimierungsgebot unbedingt zu vermeiden ist. Vereine sind weder als Eisdielen noch als Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes anzusehen und unterliegen dem derzeitigen Verbot durch die vom Land Hessen verfügte Verordnung. (pm)
2 Kommentare
So mancher Behördenchef ist wohl mittlerweile dem Cäsarenwahn verfallen, anders kann man sich diese willkürlichen Entscheidungen nicht mehr erklären. Die Vereine sollten Widerstand leisten
16.41 Uhr
Studie: Menschen treffen sich seit Ostern wieder häufiger
Seit der Osterwoche treffen sich Menschen wieder häufiger mit Freunden, Verwandten und Arbeitskollegen. Zu diesem Ergebnis kommen Sozialforscher der Universität Mannheim im Rahmen einer Corona-Studie. Anfang April seien noch 70 Prozent der Befragten für mindestens sieben Tage ohne private Begegnungen geblieben. Einer Meldung der Universität vom Mittwoch zufolge steigt die Zahl der Treffen nun wieder.
Das mit dem Kontakverbot ist langsam abgedroschen und keiner kann und will es mehr hören!!
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