KASSEL. „Den Hygieneplan des Landes Hessen können wir in den Schulen des Landkreises in Stadt und Landkreis umsetzen – wir gehen in vielen Fällen noch weiter und machen mehr als das Land fordert“, informieren Landrat Uwe Schmidt und Vizelandrat Andreas Siebert über die Umsetzung der Vorgaben für den schrittweisen Schulbeginn am 27. April 2020.
„Für uns geht die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler vor“, sind sich Schmidt und Siebert einig.
Die Empfehlung des Landes Hessen im Schulbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wird vom Landkreis im Sinne der Schulgemeinden umgesetzt: „Wir beabsichtigen für alle Schülerinnen und Schüler, die ab nächsten Montag wieder beschult werden, eine Alltagsmaske zur Verfügung zu stellen“, kündigt Schmidt an. Für diese Aktion werden, die in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete in Wolfhagen und Fuldatal produzierten, Mund-Nase-Bedeckungen genutzt. „Wir haben hier frühzeitig angefangen, Vorsorge zu treffen und können jetzt für die rund 5.000 Schülerinnen und Schüler Alltagsmasken zur Verfügung stellen“, ergänzt Vizelandrat Siebert.
Siebert hatte bereits kurz nach dem Ausbruch der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass in der Pommernanlage in Wolfhagen Alltagsmasken produziert werden. Dieser Initiative hatte sich dann das Kasseler Modelabel SOKI angeschlossen – die Aktion wurde außerdem vom Unternehmen Alfatex aus Kassel unterstützt.
Die Masken werden in der Außenstelle des Landkreises in Fuldabrück gelagert und werden nach dem jeweiligen Bedarf am Samstag an die Schulen, in denen wieder Unterricht stattfindet, verteilt.
Der Landkreis stattet auch Hausmeister, Reinigungskräfte, Schulsekretärinnen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie die Betreuungskräfte mit Alltagsmasken aus. Für die Arbeitssicherheit in den Schulsekretariaten werden dort Trennvorrichtungen aus Plexiglas eingebaut.
„Auch beim Reinigungskonzept gehen wir über die Vorgaben des Landes hinaus“, betont Landrat Schmidt. Während das Land auch für genutzte Oberflächen und Sanitärbereiche nur eine tägliche Reinigung vorschreibt, „werden wir während des Unterrichts die Handläufe und Türgriffe und auch die sanitären Anlagen mehrfach täglich reinigen“, kündigt Schmidt an. Für alle Schulen stehen in den Eingangsbereichen Hygienespender bereit. Alle Klassenräume mit Handwaschbecken sind mit Seifenspendern und Handtuchpapier ausgestattet. Schmidt: „Außerdem erhalten alle Klassenräume jeweils eine Pumpflasche mit Desinfektionsmittel“. Diese Hygienemittel werden spätestens am Samstag an die Schulen verteilt.
Die weiteren Hygienemaßnahmen des Landkreises sehen vor, dass nach Unterrichtsende alle Tische, Geländer und Türgriffe desinfiziert werden. „Wir werden durch unsere Hausmeister und die Reinigungskräfte auch während der Unterrichtszeit kontrollieren, ob die Handseife- und Papierspender in den sanitären Anlagen ausreichend gefüllt sind“, weist Schmidt auf einen weiteren Bestandteil der Maßnahmen des Landkreises hin. Der Landkreis habe einen ausreichenden Vorrat an Desinfektionsmitteln, Toilettenpapier, Handwaschseife und Handtuchpapier angeschafft, so dass keine Nachschubprobleme für den Schulbetrieb zu befürchten seien. Schmidt und Siebert bedanken sich bei den Hausmeistern und Reinigungskräften, den Mitarbeitern der Fachbereiche Schulen, Sport und Mobilität sowie Soziale Dienste und Migration und des Immobilienmanagements, die dieses Maßnahmenpaket ermöglichen: „Wir haben hier in der Vorbereitung im Verwaltungsstab alle an einem Strang gezogen und können daher die Schulen in dieser für alle Beteiligten nicht einfachen Phase unterstützen“.
Die Entscheidung über die Öffnung von Mensen stellt der Landkreis den Schulleitungen frei. „Hier kann man vor Ort am besten entscheiden, ob dies Sinn macht oder nicht“, erklärt Schmidt. Bei einer Mensa oder Cafeteria-Öffnung gelten allerdings enge Vorgaben.
Die Ausgabe von warmen Mittagessen muss unterbleiben und der Thekenverkauf von Snacks und Getränken ist nur mit strenger Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Ein Verzehr dieser Speisen und Getränke im Speisenraum ist verboten und muss daher in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof erfolgen. Auch hier gilt natürlich der einzuhaltende Hygieneabstand von 1,5 Metern. „Ich bin sicher, dass die Schulleitungen und die Fördervereine, die Mensen oder Cafeterien betreiben, diese Vorgaben auch einhalten“, so der Landrat weiter.
Die Schulhöfe von Schulen, an denen ab dem 27. April wieder Unterricht stattfindet, werden dann während des Schulbetriebs wieder geöffnet. Dort aufgestellte Spielgeräte dürfen allerdings nicht genutzt werden. Außerhalb des eingeschränkten Schulbetriebs bleiben die Schulhöfe weiter geschlossen.
Bereits seit Ende der Osterferien läuft wieder der reguläre Schultags-Fahrplan des Nordhessischen Verkehrsverbundes – alle verfügbaren Linienbusse sind damit wieder im Einsatz. „Durch die Vorgaben des Landes Hessen zur Mund-Nasen-Bedeckung im Öffentlichen Personennahverkehr ist im öffentlichen Nahverkehr keine Begrenzung der zu befördernden Fahrgäste vorgesehen“, berichtet Landrat Schmidt. Da die Verteilung der Alltagsmasken am 27. April durch die Schulen erfolgt, appelliert Schmidt an Eltern und Schüler für die Hinfahrt zur Schule durch ein Halstuch oder einen Schal für eine Bedeckung zu sorgen.
„In den Fällen, in denen der Schülerverkehr nicht im normalen Fahrplan und über freigestellte Schülerbeförderung erfolgt – dies betrifft besonders den Verkehr von und zu Förderschulen – begrenzen wir die Zahl der zu befördernden Kinder in einem Kleinbus mit acht Sitzplätzen auf vier Schülerinnen und Schüler“, erläutert Landrat Schmidt abschließend. (pm)