„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“
WIESBADEN. Die Hessische Landesregierung hat am Dienstagabend eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab dem kommenden Montag. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.
„Durch die Maskenpflicht wird ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren“, begründeten Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagabend die Entscheidung. Das Abstandhalten sei trotzdem weiterhin oberstes Gebot, so Bouffier. Der Ministerpräsident bedankte sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisher gezeigtes umsichtiges Verhalten.
„Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln werden durch das Tragen einer Alltagsmaske nicht außer Kraft gesetzt“, betonten Bouffier und Sozialminister Kai Klose. Klose wies zudem darauf hin: „Bei dem Mund-Nasen-Schutz, den die Bürgerinnen und Bürger tragen, sollte es sich um sogenannte Alltagsmasken handeln. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.“
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Das Nichttragen einer Maske stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger keine Maske aufhaben und nachdem sie angesprochen worden sind, keine aufsetzen, kann ein wiederholter Verstoß mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden. (pm)
5 Kommentare
die landesregierung übernimmt dann sicherlich auch die beschaffung und auslieferung der masken für seine bürger oder ??? 😉
Ha Ha Ha Ha das ist ein Guter Witz …. diekönnen nur jeden Tag ne neue Sau durch Dorf jagen … ha ha ha ha
22.04.2020 – 18:07 Uhr
Vor einer Woche beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungsschefs der Länder: Kleinere Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter dürfen wieder aufmachen, größere müssen geschlossen bleiben. Jetzt fährt die Justiz der Politik in die Parade.
Das Hamburger Verwaltungsgericht erklärte in einer Eilentscheidung die 800-Quadratmeter-Regel für unrechtmäßig!
Es liege „keine gesicherte Tatsachenbasis“ für die Argumentation des Hamburger Senats vor, dass von größeren Verkaufsflächen allein eine höhere „Anziehungskraft“ ausgehe, erklärte das Gericht am Mittwoch (Az. 3 E 1675/20). Diese folge vielmehr „aus der Attraktivität des Warenangebots“.
Die Verwaltungsrichter folgten damit dem Antrag der Betreiberin eines Sportartikelgeschäfts, die sich gegen die Begrenzung der zulässigen Verkaufsfläche in der Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wehrte………………………………Endlich bekommen unser Politiker die Grenzen aufgezeigt !!!! Vieleicht muß auch bald ein Politiker für den finanziellen Schden aufkommen den er angerichtet hat !!!! Daumen Hoch ………..
Hallo Jochen,
ich finde die Entscheidung des VG Hamburg durchaus begrüßenswert. Sie zeigt vor allem, dass in der jetzigen Zeit eine gerichtliche Kontrolle der zahlreichen politischen Entscheidungen stattfindet. Die aktuell schwierige Zeit veranlasst die Politk zu vielen einschneidenden Maßnahmen, die mit erheblichen Grundrechtseinschränkungen verbunden sind. Diese müssen ständig kontrolliert und aktualisiert werden. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass der Staat dem Grundgesetz nach seinen Bürgern gegenüber zum Schutz vor Gefahren für Leib und Leben verpflichtet ist. Es bedarf immer einer Abwägung der einzelnen Grundrechte im konkreten Fall.
Wenn sich die Politk gegen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus entscheiden würde und so das Leben zahlreicher Menschen aufs Spiel setzt, wollen Sie diese dann auch zur Rechenschaft ziehen?
Mit dem Verkauf der Masken kommen doch wieder reichlich Steuergelder in die leeren Staatskassen ist doch eine feine Sache !!!
Das eine und ander Bußgeld noch dazu,,, Eine Handvoll Politiker tanzen den Bürgern auf der Nase rum..
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