Großveranstaltungen bis 31.08.2020 nicht möglich – Lockerungen der Corona-Auflagen beginnen in Hessen ab 20.04.2020
ALSFELD. Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule erläutert die Auswirkungen der von Ministerpräsident Volker Bouffier am Mittwoch bekannt gegebenen Änderungen der Corona-Auflagen für die Stadt Alsfeld:
- Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum bleiben vorerst bis 03.05.2020 in Kraft. Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten beraten am 30.04.2020 erneut.
- Der Stationäre Einzelhandel bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf wieder öffnen, wenn entsprechende Schutzkonzepte und -maßnahmen für Mitarbeiter und Kunden vorliegen und eingehalten werden. Dies darf voraussichtlich ab Montag, 20.04.2020 beginnen.
- Schulen werden in Hessen noch nicht am 20.04. öffnen, ab 27.04. könnte mit den Abschlussklassen und Klassen vor dem Schulwechsel begonnen werden. Genauere Information des Landes folgen.
- Kitas werden länger als die Schulen geschlossen bleiben. Notbetreuungs-Angebot kann fortgesetzt werden und wird um weitere Berufsgruppen erweitert. Welche das sind, muss das Land noch bekannt geben.
Gottesdienste: Die Länder werden eine Lösung mit den Religionsgemeinschaften erarbeiten. - Größere Veranstaltungen werden bis 31.08.2020 nicht möglich sein. Ministerpräsident Bouffier nennt ausdrücklich auch Volksfeste. Die Verordnung hierzu muss noch erlassen werden. Es steht daher zu erwarten, dass folgende Alsfelder Veranstaltungen nicht oder nicht wie üblich stattfinden können:
– 24.05. Käsemarkt
– 29.05.-02.06. Pfingstmarkt
– 21.06. Kräuter- und Märchentag
– 01.+02.08. Stadtfest
Genauere Informationen, ob z. B. die mit den Märkten verbundenen verkaufsoffenen Sonntage am 24.05. und 21.06. stattfinden dürfen, liegen noch nicht vor. - Keine allgemeine Mundschutzpflicht, aber starkes Anraten, Mundschutz zu tragen, z. B. im ÖPNV und in Geschäften.
- Eisdielen dürfen ab Mo., 20.04.2020 wieder als Abhol- und Lieferdienst öffnen.
- Friseure bleiben voraussichtlich bis 04.05.2020 geschlossen.
- Besuche in Altenheimen sollen wieder möglich sein, aber mit strengen Schutz- und Hygieneauflagen.
Nähere Informationen folgen! (pm)
2 Kommentare
Unterschied zwischen DDR Und BRD in der DDR wust 87 % das Sie verarscht wurden….
in der BRD merken 87% immer noch nicht !
6 Wochen sind die Friseure zu die haben doch nicht alle Latten im Zaun!!!!
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