32 Personen vorübergehend im Gewahrsam
WIESBADEN. An den Osterfeiertagen hat sich der Großteil der Personen in Hessen an die geltenden Verordnungen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus gehalten, teilt das Innenministerium am Dienstag mit.
Am verlängerten Osterwochenende wurden im Durchschnitt täglich rund 300 Fälle von Personengruppen registriert, die gegen das geltende Kontaktverbot verstießen und Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge hatten. Etwa 25 Verstöße pro Tag wurden gegen die Schließungen von zum Beispiel Restaurants, Bars, Sport- oder Freizeiteinrichtungen festgestellt. Seit dem 23. März wurden 32 Personen vorübergehend ins Gewahrsam der Polizei genommen, weil sie zum Beispiel Widerstand gegen die polizeilichen Anordnungen leisteten.
Hintergrund
Seit dem 3. April 2020 können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die geltenden Verbote von Kontakten in der Öffentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Senioren- oder Pflegeeinrichtungen –, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen. (wal/pm)