Bis zu 5.000 Euro sind möglich
KASSEL / WIESBADEN. Ab Freitag können in Hessen Verstöße gegen die Verordnungen der Hessischen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus einheitlich mit Bußgeldern belegt werden.
Das Kabinett hat festgelegt, welche Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Um eine landesweit einheitliche Praxis sicherzustellen, wurden den Behörden zugleich Regelsätze für die einzelnen Bußgeldtatbestände vorgegeben. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die geltenden Verbote von Kontakten in der Öffentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Senioren- oder Pflegeeinrichtungen –, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen.
Regelsatz von 200 Euro
- Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilnehmer
- Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote
- Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygienemaßnahmen (zum Beispiel in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher
Regelsatz von 500 Euro
- Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten
Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro
- Das Organisieren von Zusammenkünften, touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten
- Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens
Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro
- Verstoß gegen das Gebot der Schließung und Einstellung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote
- Verstoß gegen das Bewirtungsverbot
- Unerlaubtes Anbieten von Übernachtungen (pm / wal)
1 Kommentar
Da werden die Grundrechte eingeschränkt und keinen juckts und dann werden auch noch Bußgelder verhängt, wenn man von seinem Grundrecht auf Versammlungsfeiheit Gebrauch macht. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich Viele berufen fühlen, ihre Mitbürger bei der Polizei anzuzeigen. Der Deutsche ist halt nicht für die Demokratie gemacht. Einen Stimmungsumschwung wird es erst geben, wenn die Leute statt des virologischen den ökonomischen Tod sterben. Da ist den Leuten der Geldbeutel dann doch wichtiger als das Wohl der Risikogruppen.
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