Bis zu 185 Euro im Monat
SCHWALMSTADT. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Verdienstausfälle.
Um Familien, die wegen der Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Kinderzuschlag angepasst und vom 1. April bis zum 30. September 2020 zu einem „Notfall-KiZ“ umgebaut und die Anspruchsvoraussetzungen verändert. Familien, die ab dem 1. April einen Antrag auf den „Notfall-KiZ“ stellen, müssen nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Beim „Notfall-KiZ“ müssen Eltern zudem keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.
„Es kann sich durchaus lohnen, einen Antrag zu stellen“, begrüßt Schwalmstadts Bürgermeister Stefan Pinhard das Programm, das als Teil eines Sozialschutz-Paketes am 29. März in Kraft getreten war. „Wer aufgrund der Corona-Krise nicht unerhebliche Verdienstausfälle hat, kann hier immerhin einen Zuschlag von bis zu 185 Euro pro Monat und Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten“, erklärt Pinhard.
Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ein Einkommen von ca. 1.400 bis ca. 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten. Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben.
In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation – wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder – ab. Mit zunehmendem Einkommen verringern sich die 185 Euro nach und nach bis der „KiZ“ ganz ausläuft. Wer den Kinderzuschlag erhält, ist grundsätzlich von den Kitagebühren befreit.
Wer wissen möchte, ob ihm der Zuschlag zusteht, kann dies über den „KiZ-Lotsen“ auf www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse prüfen.
Anträge können noch bis zum 30 09.2020 bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start gestellt werden. (pm)