SCHWALMSTADT. Für die verschiedenen Wohneinrichtungen Hephatas für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit Unterstützungsbedarf gibt es schon seit mehreren Wochen differenzierte Besuchsbeschränkungen und zum Teil Besuchsverbote. Durch eine neue Verordnung des Landes Hessen sind Besuche nun in sämtlichen Einrichtungen untersagt.
Wen betrifft das Besuchsverbot?
In den Seniorenzentren der Hephata-Tochtergesellschaften hsde (Hephata soziale Dienste und Einrichtungen gGmbH) und Diakoniezentrum Frielendorf sowie in den stationären Wohngruppen der Hephata-Jugendhilfe gibt es bereits seit mehreren Tagen ein grundsätzliches Besuchsverbot. In den Bereichen Behindertenhilfe und Soziale Rehabilitation haben zuletzt ebenfalls bereits Beschränkungen gegolten und in deren Folge kaum noch Besuche stattgefunden, nun gibt es auch dort ein grundsätzliches Besuchsverbot. Es betrifft sowohl die besonderen Wohnformen (vormals stationäre Wohngruppen) für Menschen mit Behinderungen wie auch ambulant betreute Wohngemeinschaften. „Das Besuchsverbot trifft viele unserer Klientinnen und Klienten wie auch deren Angehörige und gesetzliche Betreuer hart“, sagt Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt. Die Vermeidung sozialer Kontakte sei allerdings derzeit der wichtigste Ausdruck von Fürsorge und Nächstenliebe. „Das so genannte social distancing kann Leben retten, wir müssen das gemeinsam einhalten und aushalten“, betont Dietrich-Gibhardt.
Was gilt für Heimfahrten von Bewohnerinnen und Bewohner?
Für Klientinnen und Klienten in allen Wohnangeboten und Wohnformen der Hephata Diakonie gilt: Besuche bei den Angehörigen sollen unbedingt vermieden werden. „Auch hier lautet der strikte Grundsatz: Infektionsschutz geht vor“, betont Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe alle Menschen in Deutschland aufgefordert, auch an Ostern von Familienbesuchen unbedingt abzusehen. „Für die Klientinnen und Klienten in unseren Wohnangeboten gilt das mit Blick auf die so genannten Risikogruppen in besonderer Weise“, betont Dietrich-Gibhardt, auch mit Verweis auf die aktuellen Landesverordnungen. Dort wird jeweils formuliert, dass Kontakte mit Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes vermieden werden müssen und untersagt werden. „Für die Klientinnen und Klienten in unseren Einrichtungen sind die jeweiligen Wohngruppen der eigene Hausstand oder die häusliche Gemeinschaft. Wer sich von dort in andere Häuser begibt, stellt bei der Rückkehr ein Infektionsrisiko dar. Das gilt es unbedingt zu vermeiden“, so Dietrich-Gibhardt.
Haben die Betroffenen Verständnis?
„Insgesamt gibt es in unseren Einrichtungen ein großes Verständnis für die Notwendigkeit der verschiedenen Schutzmaßnahmen sowohl bei den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch bei ihren Angehörigen“, sagt Hephata-Vorstandssprecher Maik Dietrich-Gibhardt und ergänzt: „Dafür sind wir sehr dankbar.“ Insgesamt sei festzustellen, dass die Menschen in der Hephata Diakonie zwar räumliche Abstände dort, wo es möglich ist, einhalten. „In der Sache aber rücken wir an ganz vielen Stellen näher zusammen, um gemeinsam in dieser Krisensituation zu bestehen und unsere Mitmenschen zu schützen“, sagt der Vorstandssprecher. In der Kommunikation mit Menschen mit geistiger Behinderung sei es hilfreich und notwendig, mit Erklärungen in leichter Sprache zu arbeiten. „Einige Klienten haben beispielsweise kein ausgeprägtes Verständnis für Zeit, also für die Dauer der Schutzmaßnahmen“, berichtet Dietrich-Gibhardt. So gebe es beispielsweise immer wieder Nachfragen, wann denn die Werkstätten wieder öffnen. „Hier leisten die Mitarbeitenden wie an vielen anderen Stellen auch eine ganz wichtige Arbeit als Übersetzerinnen und Übersetzer, die mit viel Geduld immer wieder auf die individuellen Fragen der Klientinnen und Klienten eingehen.“ Grundsätzlich gelten die Verordnungen des Landes Hessen zunächst bis einschließlich 19. April, also bis zum Ende der Osterferien. (pm)