Land Hessen zahlt Zuschüsse – Pinhard appelliert an Gewerbetreibende, Anträge zu stellen
SCHWALMSTADT. Auf einmal fehlen die Einnahmen, die Kosten aber bleiben. Hinzu kommen ernste Sorgen. Die Corona-Pandemie stürzt etliche Kleinunternehmen in eine tiefe Krise. Jetzt ist guter Rat teuer? Von wegen!
Das Land Hessen unterstützt Kleinunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Situation geraten sind, völlig unverbindlich und ohne Rückzahlungsforderung. Das Förderprogramm „Corona Soforthilfe“ stellt Selbstständigen, Freiberuflern und Künstlern einen einmaligen Zuschuss ohne Rückerstattung in Aussicht.
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können Zuschüsse zwischen 10.000 und 30.000 Euro beantragen, die von Bund und Land finanziert werden. „Natürlich wird das nicht für jeden Betrieb die endgültige Rettung sein“, weiß Schwalmstadts Bürgermeister Stefan Pinhard. Aber die Soforthilfe biete kleinen Unternehmen zumindest die Chance, der aktuellen Krisensituation ein Stück weit entgegenzuwirken. Pinhard appelliert deshalb an die Gewerbetreibenden in seiner Stadt: „Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.“
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Solo-Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die in Folge der Ausbreitung des Coronavirus an einem Liquiditätsengpass leiden.
Interessierte sollen spätestens ab Montag, 30.03.2020, einen Antrag beim Regierungspräsidium in Kassel stellen können. Antragsteller müssen versichern, dass sie durch die Corona-Krise einen wirtschaftlichen Schaden erleiden. Das werde laut Finanzminister Thomas Schäfer „im Nachhinein stichprobenartig überprüft.“ Die Anträge sollen über eine einzige Mail-Adresse eingereicht werden, die jedoch noch nicht bekanntgegeben wurde.
„Sobald wir alle Einzelheiten wissen und die Formulare beim Regierungspräsidium bereitstehen, informieren wir auf unseren städtischen Kanälen über das konkrete Vorgehen bei Antragstellung“, verspricht Pinhard.
Wer Fragen zum Thema hat oder Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich auch an die Wirtschaftsförderung der Stadt Schwalmstadt wenden (Achim Nehrenberg unter Tel. 06691-207-403, Jochen Böttger unter Tel. 06691-207-404 oder Michael Seeger unter Tel. 06691-207-409).
Günstige Darlehen für kleine und mittlere Betriebe
Bereits jetzt können kleine und mittlere Betriebe außerdem günstige Darlehen bis zu 200.000 Euro erhalten, damit sie nicht aus Mangel an Liquidität Beschäftigte entlassen oder Insolvenz anmelden müssen. Die „Nachrangdarlehen“ mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent werden von der landeseigenen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zur Verfügung gestellt. Sie müssen über die jeweilige Hausbank abgewickelt werden. (pm)