Strenge Kontrollen in Schwalmstadt – bei Nichteinhaltung der Regeln droht Strafanzeige
SCHWALMSTADT. Nachdem Hessen und weitere Bundesländer am Freitag die Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verschärft haben, kündigt die Stadt Schwalmstadt strenge Kontrollen bei der Einhaltung an.
Corona-Partys, Grillfeste und Zusammenkünfte in öffentlichen Anlagen: Viele Menschen scheinen den Ernst der Lage in Zeiten des Coronavirus noch nicht erkannt zu haben – und das, obwohl Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch per Fernseh-Ansprache einen unmissverständlichen Appell an die Nation gerichtet hatte. Um die rasante Ausbreitung des neuartigen Virus einzudämmen, sind Sozialkontakte soweit wie möglich zu vermeiden.
Weil sich trotz entsprechender Anordnungen durch Land und Kreis noch immer Einzelhändler und Privatpersonen nicht an die dringend notwendigen Vorgaben halten, werden die Maßnahmen weiter verschärft. Ab dem morgigen Samstag, 21. März 2020 müssen alle Gaststätten und Restaurants ab 12.00 Uhr geschlossen bleiben.
Schwalmstadts Bürgermeister Stefan Pinhard ist die Notwendigkeit der auferlegten Regeln bewusst. Deshalb belässt es der Verwaltungschef nicht bei mündlichen und schriftlichen Aufforderungen. Durch sein Ordnungsamt lässt Pinhard seit Donnerstag gezielt Kontrollen der Ladengeschäfte und Gaststätten durchführen. Jetzt werden diese Kontrollen um Freizeiteinrichtungen wie Spiel- und Sportplätze ausgeweitet. „Auch, wer nicht zur Risikogruppe gehört und keine Symptome des Coronavirus aufweist, kann zum Überträger des Virus für alte und kranke Menschen werden. Deshalb müssen wir unser öffentliches Leben massiv herunterfahren“, so Pinhard.
Ab Samstag, 0:00 Uhr Zusammenkünfte im öffentlichen Raum nur noch bis zu 5 Personen erlaubt
Wie ernst es der Bürgermeister der größten Stadt im Schwalm-Eder-Kreis meint, zeigt auch die Tatsache, dass er die Einhaltung von Quarantäne-Maßnahmen überprüfen lässt.
Doch was passiert eigentlich, wenn jemand die Verordnungen missachtet?
„Wir haben die klare Anweisung, den- oder diejenige umgehend dem Schwalm-Eder-Kreis zu melden. Dieser wiederum wird Strafanzeige stellen. Das Vorgehen ist nötig, damit wirklich alle den Ernst der Lage verstehen“
Wichtigstes Ziel sei es, alle Menschen zu schützen, die im Gesundheitswesen, der Lebensmittelversorgung oder anderen kritischen Infrastruktur-Bereichen tätig sind.
Pinhard: „Natürlich schränken uns die aktuellen Verordnungen massiv ein. Trotzdem werden wir alle rechtlich möglichen Schritte gegen all jene einleiten, die den Verordnungen von Land und Kreis zuwiderhandeln. Wir werden es nicht dulden, wenn beispielsweise Jugendliche sich weiterhin zu Partys treffen oder Einzelhändler ihre Geschäfte öffnen, obwohl dafür die Rechtsgrundlage fehlt.“ (pm|beg)
16 Kommentare
Egal welche Medien man anschaut den Herrn Spahn , Söder und sonstige sind immer zu finden..
Was machen eigendlich unser Grünen ??? die in Deutschland auch gern das sagen hätten Frau Baerbock und Herr Habeck ,,,
man könnte meinen die haben sich in Luft aufgelöst oder sind in Urlaub gefahren.
Scheinen wohl nicht zur Lösung der Probleme beitragen zu können …. lach…
Herr Bürgermeister: Sie gehen mir mit ihren Drohgebärden auf die Nerven. Wann kann ich sie endlich abwählen ?
Einige wenige Politiker die auch noch unkompetent sind treiben Firmen und Geschäftsinhaber jetzt mit der schließung in den Ruin!!!!!
Viele Geschäftsinhaben haben bereits Kredite laufen die Bezahlt werden müssen da nützt ein neuer Kredit nichts, denn auch der muß bezahlt werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Was soll jetzt unser Bürgermeister machen??? Vielleicht aus eigener Tasche den Betrieben helfen???
Natürlich ist die aktuelle Situation für viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht leicht und auch die Existenzängste sind berechtigt. Wenn man allerdings die Nachrichten aufmerksam verfolgt, dann weiß man, dass Bund und Länder bereits Maßnahmen ergreifen um diesen Unternehmen in dieser Krise unter die Arme zu greifen. Man sollte jedch verstehen, dass dies auch eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt und in der momentanen Situation nicht von jetzt auf gleich umgesetzt werden kann. Und am wenigsten dafür können unsere Kommunalpolitiker, die mit dieser außergewöhlichen Situation genug um die Ohren haben und sich dann noch von „unzufriedenen“ Bürger anmachen lassen müssen.
Sie haben Mustafa aber nicht begriffen!!!!!! Viel Firmen haben bereits Kredite laufen die bezahlt werden müssen und können sich keine weiteren Kretite leisten !!! Die Politiker schenken uns kein geld sonder auch das muß zurückbezahlt werden !!!!!
Verstanden ???? Zurückzahlen heist wir brauchen Kunden die in die Geschäfte kommen !!!!
Wenn die Zwei wochen zu sind sind keine Einnahmen vorhanden müsten sie eigendlich wissen !!
Aber wenn sie in einigen Wochen durch die Stadt gehen und gewisse Firmen und Gaststätten geschlossen sind für immer werden sie es wohl begreifen !!
Hallo Jochen,
der Name ist nicht Mustafa, sondern Mufasa, wie der Name des Vaters von Simba (König der Löwen).
Ich verstehe ihr Problematik durchaus und es wäre sehr traurig, wenn einige – insbesondere kleine – Unternehmen aufgrund der aktuellen Umstände schließen müssen. Für den Freistaat Bayern kann ich allerdings sagen, dass Herr Söder erklärt hat, dass die bayrische Regierung ein Sofortprogramm beschlossen hat, um gerade solchen Unternehmen in Form von verlorenen Zuschüssen, d.h. das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, zu helfen. Andere Bundesländer werden (hoffentlich) nachziehen. In vielen Städten haben sich auch kleine Betriebe – vor allem Gastronomen – zusammengetan und eine Webseite ins Leben gerufen, die es ermöglicht Gutscheine zu erwerben: Kunden/Gäste kaufen jetzt Gutscheine für diese Betriebe, welche sie später einlösen können. Hier können auch die Bürger zeigen, wie wichtig ihnen die lokalen Betriebe sind, indem sie diese in dieser schweren Zeit unterstützen.
Strafanzeige ja ne ist Klar das hat der sich doch selber ausgedacht, die Verhandlungen möchte ich Später mal vor Gericht sehen. Informiert die Menschen erst mal ordentlich als hier wilde Drohungen auszusprechen. Nicht jeder wird Zeitnah Informiert es gab gestern noch Menschen die wollten Abends in die Kneipe. Wir werden uns wohl in Zukunft eher an der Arbeit oder beim Einkaufen anstecken. Wir haben noch kein allgemeines ausgehverbot und es spricht mit Sicherheit nichts dagegen wenn man mit weitem Abstand sich auf der Straße unterhält, werden wir zumindestens in der Schlange vor dem Supermarkt machen. Ich für mich Persönlich bin schon weitestgehenst Isoliert ich versuche 1 mal in der Woche meinen ganzen Einkauf zu Regeln. Treffe mich nur noch mit einer sehr kleinen Gruppe Menschen und das waren schon seit fast 2 Wochen eher weniger als 5 Personen. Seit 1 Woche auch lieber draußen mit Abstand. Und da könnt ihr jetzt noch verbieten was ihr wollt genau so werde ich das auch weiter machen. Das ist mit Sicherheit besser wie Private Treffen zuhause die niemand wirklich kontrollieren kann, gestern Abend war Ziegenhain echt richtig tot aber bei so einigen zuhause ging die Post ab. Und das Ganze sollte mal ein wenig Relativiert werden das richtige Problem haben die Menschen in der Stadt da ist eben auch kein Platz.
Hallo Markus,
bevor du hier kommentierst, solltest du dich lieber erst einmal informieren 😉
Gerstern hat das Land Hessen die „Verordnung zur Anpassung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ erlassen und weitere Maßnahmen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen, beschlossen.
Wer gegen behördliche Anordnungen verstößt, die auf Grundlage dieser Verordnungen in Verbindung mit den infektionsschutzrechtlichen Standardbefugnissen (§ 28 Abs. 1 S. 1, 2 IfSG) ausgesprochen werden, der kann sich strafbar machen. Im IfSG finden sich in den §§ 74, 75 IfSG Straftatbestände, die infektionsschutzrechtliche Verhaltensgebote in genau solchen Krisenzeiten durchsetzen sollen. Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG, also temporäre Platzverweise oder auch Betretungsverbote von öffentlichen Plätzen zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG, können mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG). Das könnte auch Verstöße gegen konkrete Anordnungen betreffen, die etwa auf Grundlage einer Ausgangssperre ausgesprochen werden. (Quelle: lto.de)
Mich freut es allerdings, dass du als Vorbild vorangehst und dich so gut es geht isolierst! In dieser schwierigen Zeit müssen wir uns alle solidarisch zeigen und versuchen die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten. Dies gilt jedoch unabhängig vom Ort. Zwar leben in den Städten mehr Menschen als auf dem Land, wie jedoch der Schwalm-Eder-Kreis beispielhaft zeigt, verbreitet sich auch dort das Virus rasend schnell. Und eine Ausgangsbeschränkung bedeutet nicht, dass man nicht mehr rausgehen darf. Gerade in der Schwalm sollte man die Weitläufigkeit der Natur nutzen, um an die frische Luft zu kommen.
Hallo Mufasa,
ich bin hier echt der letzte der auf irgendjemandem rumhacken möchte, trotz allem gefällt mir der Letzte Teil des Artikel nicht so richtig.
Ich finde das die Lokale Verwaltung doch ein wenig Umsichtiger sein sollte in Schrift und Wort, und sich auch auf die jetzt Wichtigen dinge Konzentriert muss.
Schwierig finde ich es wenn das runterfahren der Gesellschaft so lange dauert wie bei uns passiert und Gaststätten und so weiter eben Tagsüber noch Geöffnet sein dürfen, das ganze suggeriert ja das es nicht ganz so tragisch ist sich draußen noch zu Treffen. Vor allem da der Wissenstand nicht bei jedem gleich ist. Ich Persönlich merke ja selber das ich teilweise einige Regelungen verwechsel, liegt aber wohl auch dran das ich zu viele Nachrichten verfolge und ich nicht mehr ganz genau weiß was in welchem Bundesland wann in Kraft tritt. Hier mal eben auch zu erwähnen das um 20:15 in der Tagesschau oder bei Netflix und Co. nicht alle Informationen die Nötig sind veröffentlicht werden.
Ganz klar bin auch ich der Meinung das man gegen Corona Partys oder gegen Menschen die sich gegen eine angeordnete Quarantäne des Gesundheitsamts wiedersetzten mit hohen Bussgeldern oder eventuell auch Strafrechtlich vorzugehen ist.
Ja und ich habe mich natürlich nicht im Paragrafen durcheinander unserer Gesetzgebung verirrt und mich mit deren Auslegung beschäftigt. Und gerade beim Infektionsschutzgesetz ist ja anscheinen auch noch nicht ganz klar wer wie wo und wann was Anordnen darf das Wissen wir vielleicht in 2 Jahren. Oder es gibt eben noch mehr neue Gesetzte die alle verunsichern. 😉
Aber ich hinterfrage eben auch ob die Entscheidungen unserer Stadt in den letzten 2 Wochen immer richtig waren, erstens das Kneipenfestival und zweitens die Wiedereröffnung des Hagebaumarkt beides hätte mindestens nur unter Auflagen geschehen dürfen.
Jetzt sollte sich unsere Stadtverwaltung mal Gedanken machen wie ich den Menschen helfen kann die ihr Haus nicht mehr verlassen sollten, damit die auch zuhause bleiben. Eventuell mal eine freiwillige Hilfe organisieren da gibt es bestimmt genug Ideen. Eventuell auch ein wenig mehr und schneller Analog Informieren da genau die Menschen nicht alle bei NH24, HNA, Facebook oder sonnst wo online sind. Ich gehe auch von aus das jetzt in der Stadtverwaltung einige Kapazitäten freigeworden sind und hoffentlich nicht alle Mitarbeiter dem Corona Krisenstab angehören (Ironie)
wünsche einen schönen Sonntag.
Markus Lappe
Schon erschreckend wie schnell Grundrechte in diesem Land aufgehoben werden. Mit Rechtsstaat und Demokratie ist es in einer Notlage nicht weit her. Was unterscheidet uns eigentlich von einer Diktatur wie in China?
Wenn es stimmt, dass sich ca. 70% der Bevölkerung anstecken muß, bis sich das Virus nicht mehr verbreitet, kann das Gesundheitswesen über kurz oder lang sowieso nicht mehr die Patienten versorgen, die eine intensiv medizinische Behandlung benötigen. Alles was es gibt ist die Hoffnung auf ein medizinisches Wunder, welches in naher Zukunft stattfinden muss um die Rettung zu bringen.
Hallo Frank,
1. Grundrechte werden nicht aufgehoben, sie werden eingeschränkt. Auch das ist mit unserem Rechtsstaat vereinbar. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie beispielsweise China werden unsere Grundrechte vom Staat geachtet. DIe Verhängung von Ausgangsbeschränkungen und -sperren sind für die Politik keine leichten Maßnahmen, da es sich um schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte handelt. Zwar soll sich der Staat – so gut es geht – solche Eingriffe unterlassen, allerdings gibt es auch eine Schutzpflicht der Grundrecht, dh., dass der Staat sich schützend vor seine Bürger stellen muss, um Gefahren abzuwehren. Hier muss eine Abwägung, zwischen der Bewegungsfreiheit einerseits und mit dem Gesundheitsschutz andererseits, erfolgen, welche keine leichte Aufgabe ist.
2. Warum es so wichtig ist, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/coronavirus-verlangsamung-ansteckung-covid-19-1.4842278
Natürlich können durch eine Verlangsamung der Ausbreitung mehr Menschen intensivmedizinisch betreut werden, Trotzdem wird auch im günstigen Fall nach den vorliegenden Modellrechnungen, die Zahl der Toten sehr hoch sein. Je langsamer die Ausbreitung des Virus vorangeht, desto länger wird aber die Einschränkung der Grundrechte dauern und der wirtschaftliche Schaden wird umso größer.
Ob eine Mehrheit der Bevölkerung bereit ist diese Einschränkungen hinzunehmen und den wirtschaflichen Schaden über längere Zeit zu tragen ist doch überhaupt nicht klar. Es wird über unsere Köpfe hinweg entschieden.
Ich weiß nicht, welche Modellrechnungen ihnen vorliegen. Leider werden weiterhin Menschen ufgrund einer Corona-Infektion sterben, aber es muss versucht werden so viele Menschen zu schützen wie nur möglich! Natürlich muss die Bevölkerung mit länger andauernden Einschränkungen rechnen, allerdigs werden diese stetig angepasst. Einen kompletten Stillstand wird es nicht geben. Aber um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, müssen gewisse Eingriffe in das tägliche Leben vollzogen werden. UNd es wird auch nicht über unsere Köpfe hinweg entschieden, sondern unsere gewählten Vertreter handeln aufgrund ihres politschen Mandats. Selbst wenn man das Volk über die derzeitigen Maßnahmen abstimmen lassen würde, dann wäre die Mehrheit für solche Ausgangsbeschränkungen.
Das stimmt wir haben nur leider die falschen unkompetenten Volksvertreter gewählt wie sich jetzt feststellen läst!
wer von den städtischen angestellten soll den da bitte die kontrollen durchführen ? doch nicht etwa die leute vom ordnungsamt ? die bekommen doch nicht mal das problem mit den vielen falschparkern in schwalmstadt in den griff und dann sollen die die bürger kontrollieren ?
Diese Verlogenen Politiker lassen dem Mittelstand voll vor die Wand laufen….
Artikel:: Bäckermeister aus Hannover
Milionen 630 Euro Jobler die das Geld dringend brauchen stehen im Regen !!!!!!! Haben nichts !!!!!
Es wird nicht mehr lang dauern dann Knallt es hier so wie in Frankreich !!!!
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