SCHWALMSTADT. Die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettsitzung Maßnahmen zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus beschlossen. Ab Montag, 16. März, bis vorerst Sonntag, 19. April, dem Ende der hessischen Osterferien, werden alle Tageseinrichtungen für Kinder geschlossen. Der reguläre Schulbetrieb wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Davon betroffen sind auch die Kindertagesstätten und Schulen in Schwalmstadt.
Notbetreuung für Erziehungsberechtigte aus bestimmten Berufsgruppen
Eine Notbetreuung wird für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Krippen- und Kindergartenkinder dann angeboten, wenn deren Eltern Teil von besonderen Berufsgruppen sind. In den Kindertagesstätten der Stadt Schwalmstadt wird ab Montag, 16. März, eine Notbetreuung für Kinder von sogenannten Funktionsträgern wie beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleuten und medizinischem Personal angeboten. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht, wenn das Kind Krankheitssymptome aufweist, in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind. Diese Ausnahme gilt auch dann nicht, wenn sich das Kind in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind. Unter folgendem Link finden Sie Informationen, die Eltern betreffen, deren Kinder eine Kita in Schwalmstadt besuchen:
Stadt Schwalmstadt schließt ihre Bürger- und Rathäuser
Nachdem der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises am Freitag bekanntgegeben hatte, seine Sporthallen und Schwimmbäder mit sofortiger Wirkung zu schließen, gilt dies nun auch für öffentliche Einrichtungen und Verwaltungsgebäude der Stadt Schwalmstadt. Hierunter fallen neben der Stadtjugendpflege und Jugendräumen auch Gemeinschaftshäuser sowie Friedhofskapellen (für Blutspende-Termine, Trauerfeiern und Beerdigungen folgen spezielle Regelungen). In den beiden Rathäusern in Ziegenhain und Treysa sowie in den Außenstellen der Verwaltung läuft der Verwaltungsbetrieb ab Montag zwar weiter, doch bleiben die Gebäude bis auf weiteres für Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste geschlossen. In dringenden Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger unter Tel. 06691-2070 an die Stadtverwaltung wenden
Bürgermeister bittet um Verständnis und Unterstützung
Schwalmstadts Bürgermeister Stefan Pinhard bittet die Bürgerinnen und Bürger seiner Stadt um Verständnis und Unterstützung: „Mir ist bewusst, dass diese Maßnahmen erheblich in das öffentliche Leben eingreifen. Ein Verzicht auf liebgewonnene Gewohnheiten ist nicht einfach, aktuell aber schlicht notwendig. Ich habe gemeinsam mit dem Ersten Stadtrat Lothar Ditter und einem Stab aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Verwaltung diese Entscheidungen sorgfältig abgewogen und die Folgen und Konsequenzen stets im Blick.Wir müssen in der aktuellen Situation großen Wert auf die Einhaltung von Empfehlungen und Anordnungen der zuständigen Behörden und Forschungsinstitute legen. Jeder einzelne trägt eine gesellschaftliche Verantwortung. Helfen Sie uns und tragen Sie einen Teil dazu bei, dass sich das Virus nicht weiter rasant ausbreitet.“ Der Bürgermeister verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Bitte der Bundeskanzlerin, auf Sozialkontakte wenn möglich zu verzichten.
Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden sind untersagt
Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann haben am Samstag in Abstimmung mit den 27 Bürgermeistern im Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Seit diesem Tag sind alle Veranstaltungen im Schwalm-Eder-Kreis untersagt, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen. Bei jeder öffentlichen und privaten Veranstaltung mit weniger als 100 erwarteten Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit Angaben zu Vor- und Nachname, Adresse und Telefonnummer zu erfassen. Diese Liste ist vom Veranstalter für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Das gilt auch für Geburtstage, Hochzeiten sowie Beerdigungen.
Die vollständigen Verordnungen der Landesregierung sind auf www.hessen.de nachzulesen.
Die Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises steht auf www.schwalm-eder-kreis.de.