12. Februar: IHK-Veranstaltung zu Gewerbeabfallverordnung
BAUNATAL. Die Wirtschaftsgemeinschaft Baunatal empfiehlt Ihren Mitgliedern die Teilnahme an einer Veranstaltung und möchte sie auch auf diesem Wege darauf aufmerksam machen: „Die Gewerbeabfallverordnung in der Praxis“, am 12. Februar 10:00 – 13:00 Uhr in Kassel.
Bereits am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Danach dauerte es bis Februar 2019, bis die Vollzugshinweise (LAGA M34) der „Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall“ veröffentlicht wurden, die den einheitlichen Vollzug der GewAbfV in Deutschland gewährleisten sollen. Schon die lange Zeitspanne zeige, so der Präsident der Wirtschaftsgemeinschaft Peter Hammerschmidt, dass die Verordnung erklärungsbedürftig sei und es einiger Auslegungshinweise bedarf, um sie rechtssicher in der Praxis anwenden zu können.
Wie bisher, erklärt Hammerschmidt, so regelt auch die neue GewAbfV die Getrennthaltungspflichten von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Zugleich sieht sie zahlreiche neue Anforderungen sowohl für die gewerblichen Abfallerzeuger als auch für die Abfallentsorger (das heißt für die Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen) vor.
Wirtschaftliche Zumutbarkeit bezüglich von getrennter Sammlung und Entsorgung
Knackpunkte in der Praxis dürften etwa die neue Auslegung der 90:10-Regelung als Ausnahme von der Vorbehandlungspflicht sowie die neuen Definitionen bei der technischen Unmöglichkeit und der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bezüglich der getrennten Sammlung und Entsorgung der Abfälle sein.
Die Veranstaltung konzentriert sich auf die Umsetzung der GewAbfV in Hessen. Frau Anne-Karin Walter vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird die GewAbfV und die Vollzugshinweise (LAGA M34) vorstellen und Vertreter des Regierungspräsidium Kassel aus der Vollzugspraxis berichten.
Die Sicht der Entsorgungswirtschaft erläutert Herr Norbert Heipel von der Firma PreZero Digital GmbH. Von den Auswirkungen der geänderten GewAbfV auf Abfallerzeuger berichtet Herr Guido Schwab von den Viessmann Werken GmbH & Co. KG. Veranstaltungsadresse ist das Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss, 34117 Kassel (pm | rs)