BAD HERSFELD. Was als Unfall mit glimpflichem Ausgang begann, bei dem ein 62-jähriger Bad Hersfelder am Samstag gegen 13:20 Uhr wegen Unachtsamkeit sowie alkoholbedingter Einschränkung der Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn auf die Bankette abkam und stürzte, zog dann weitere Ermittlungen und Folgen nach sich.
Wie ein Sprecher der Polizeistation Bad Hersfeld am Sonntag mitteilt, fuhr der 62-Jährige mit seinem Mofa auf der Friedewalder Straße in Richtung Dreherstraße. In einer langgezogenen Rechtskurve kam er in Folge von Unachtsamkeit und vermutlich alkoholbedingter Einschränkung der Fahrtüchtigkeit von der Fahrbahn auf die Bankette ab und stürzte. Das Mofa kam neben der Fahrbahn zu Stillstand. Der Bad Hersfelder blieb unverletzt, an seinem Zweirad entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500 Euro.
Ein Atemalkohol-Vortest bei dem 62-Jährigen bestätigte den Verdacht der Beamten und ergab 1,73 Promille., sodass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet und eine Blutprobe entnommen wurde.
Soweit so gut (schlecht), wurde der Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zunächst entlassen.
Verunfalltes Mofa gestohlen gemeldet
Rund zwei Stunden nach seinem Unfall, meldete der Bad Hersfelder nun sein am Unfallort verschlossen abgestelltes Mofa bei der Polizei als gestohlen.
Erste Ermittlungen einer Streifenwagenbesatzung legten anschließend den Verdacht nahe, dass aufgrund einer genauen Täterbeschreibung und einer eindeutigen Fluchtrichtung der zuvor verunfallte 62-Jährige sein Zweirad selbst abgeholt und es vom Unfallort weggefahren haben könnte.
Ermittlungen der Beamten aus dem Polizeipräsidium Osthessen an der Wohnanschrift des Unfallopfers bestätigten diesen Verdacht, das Mofa stand in der Garage des Tatverdächtigen, der nun ein zweites Mal zur Dienstelle gebeten wurde.
Eine Strafanzeige wegen des Vortäuschens eines Kraftfahrzeugdiebstahls und eine weitere Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr wurden gefertigt. Ein Atemalkohol-Vortest bei dem 62-Jährigen ergab 1,71 Promille, im Rahmen des Strafverfahrens wurden zwei weitere Blutproben angeordnet. (ots/beg)