Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
HOMBERG/EFZE. 8 kg Pyrotechnik stellte die Kriminalpolizei Homberg bereits am Donnerstag, 19.12.2019, nach einer Durchsuchug in der Wohnung eines 16-Jährigen aus dem Schwalm-Eder-Kreis sicher.
Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kassel und der Polizeidirektion Schwalm-Eder heißt, war der 16-jährige Tatverdächtige nach seiner Bestellung von 4 kg Magnesiumpulver ins Visier der Polizei geraten. Der Internethandel informierte sofort die Polizei, nachdem das hauseigene Monitoring-Programm die brisante Bestellung erkannt hatte.
Sofort wurde über die Staatsanwaltschaft Kassel beim Amtsgericht Kassel ein Durchsuchungsbeschluss beantragt. Bei der Durchsuchung der Wohnung am 19.12. gegen 18 Uhr fanden die Beamten insgesamt 8 kg selbsthergestellte Pyrotechnik mit erheblicher Sprengwirkung, die der Jugendliche an Silvester abbrennen wollte. Die sichergestellte Pyrotechnik wurde anschließend an die Sprengstoffsachbearbeiter des Hessischen Landeskriminalamtes übergeben.
Den Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. (ots/beg)
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei kurz vor dem Jahreswechsel und dem Verkaufsstart für Feuerwerk Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk. Aus gutem Grund: Jedes Jahr verletzen sich Menschen durch die falsche Handhabung mit Böllern und Raketen.
Ausdrücklich warnt die Polizei davor, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise nicht geprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch wer Böller selber bastelt, macht sich gemäß dem Sprengstoffgesetz strafbar und begibt sich und andere in Gefahr. Viele selbst gebastelte Feuerwerkskörper können durch geringste Einwirkungen explodieren und schwere Schäden anrichten.
Weitere Tipps der Polizei sind:
- Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, z.B. Supermärkten, kaufen.
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Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch sicher,
daher soll die Gebrauchsanweisung gelesen werden.
- Nur Feuerwerkskörper verwenden, die keine Mängel erkennen lassen.
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Blindgänger nicht wieder anzünden! Funktioniert das Feuerwerk
nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit
nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen
mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll
entsorgt werden.
- Bei der Gemeinde informieren, wo das Böllern erlaubt ist.
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Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
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Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und
Gebäuden einhalten Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen
nicht in der Flugbahn von Raketen sein.
- Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z.B. schwere Flaschen) verwenden.
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Feuerwerk nie in geschlossenen Räumen zünden!
Um den Feiernden mehr Sicherheit zu bieten, haben einige Kommunen mit der Polizei Sicherheitskonzepte entwickelt. Ein Teil dieser Konzepte sind Regelungen, wo etwa das Böllern verboten ist. Auch wird die Polizei Autofahrer verstärkt an Silvester kontrollieren, um Unfälle durch Trunkenheitsfahrten vorzubeugen.
Weitere mehrsprachige Informationen zum Thema „Sicherer Umgang mit Silvesterkracher“ finden sie auf der folgenden Internetseite:
https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/silvesterkracher-sicherer-umgang-1/