Zwei vorläufige Festnahmen nach Flucht vor Polizei
BEBRA. Mit zwei vorläufigen Festnahmen endete eine PKW- Kontrolle der Polizeistation Rotenburg in der Nacht von Heiligabend zum 1. Weihnachtsfeiertag. Wie sich später herausstellen sollte, hatte der 32-jährige Fahrer, ein in Bebra wohnender Pole, allen Grund, sich der geplanten Kontrolle durch Flucht, bei der ein Schaden von über 10.000 Euro entstand, zu entziehen.
Aufgefallen war der Funkstreife der schwarze Golf mit polnischen Kennzeichen im Stadtgebiet von Bebra. Das in Richtung Innenstadt fahrende Fahrzeug sollte daraufhin kontrolliert werden. Statt zu stoppen, beschleunigte der Golf-Fahrer allerdings, als er die eingeschalteten Anhaltesignale des Streifenwagens erkannte, und versuchte zu flüchten.
Er verlor jedoch wenige Meter später die Kontrolle über das Fahrzeug, das nach rechts ausbrach, eine Hecke durchfuhr und mit der Fahrzeugfront gegen ein Haus krachte.
Der Pole und sein 21-jähriger Beifahrer konnten durch die unmittelbar vor Ort eintreffenden Polizeibeamten unverletzt aus dem Pkw geholt und vorläufig festgenommen werden.
Bei der Überprüfung des Pkw wurde schnell der Grund der Flucht ersichtlich: Der Pkw war weder zugelassen noch versichert, stattdessen waren an dem Golf zuvor entwendete Kennzeichen angebracht. Im Fahrzeug selbst fanden die Beamten weitere gestohlene Kennzeichen sowie verbotene Gegenstände und stellten sie sicher. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Dem noch nicht genug, stand der Fahrer noch unter dem Einfluss von Drogen, eine Blutentnahme wurde durchgeführt, und war ohne Führerschein unterwegs.
Der nicht mehr fahrbereite Pkw musste durch einen Abschleppdienst geborgen und abgeschleppt werden.
Die ausgetretenen Betriebsstoffe wurden von der Freiwilligen Feuerwehr Bebra gebunden und beseitigt.
Am PKW entstand nach Angaben eines Sprechers des Polizeipräsidiums Osthessen Totalschaden in Höhe von 500 Euro, der Schaden an der Hauswand wird auf ca. 10.000 Euro geschätzt.
Nachdem der 21-jährige Beifahrer bereits vor Ort wieder entlassen wurde, konnte der Fahrer erst nach Durchführung der ersten Ermittlungen gehen. Die weiteren Ermittlungen dauern an. (ots/beg)