Stadtverordnetenversammlung in Gudensberg nimmt zur Kenntnis und entscheidet
GUDENSBERG. Die Neufassung der Stellplatzsatzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung Gudensberg unter anderem mit der Hessischen Bauordnung (HBO) begründet.
Diese regelt, dass nach § 52 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2 seit dem 07.06.2019, dass bis zu einem Viertel der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge durch die Schaffung von Abstellplätzen für Fahrräder ersetzt werden kann. Nach § 52 Absatz 4 Satz 3 HBO haben die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, diese Regelung über die Stellplatzsatzung auszuschließen. Das taten die Stadtverordneten, da diese Regelung erwartungsgemäß im ländlichen Raum zu Problemen der schon angespannten Parkplatzsituation führt.
Bürgermeister Frank Börner informierte die Stadtverordneten, dass zur Umsetzung von Glasfaser-Hausanschlüssen (FTTH) eine Zielplanung an die Broadband GmbH in Höhe von 49.000 Euro vergeben wurde.
Für den ÖPNV gibt es eine gute Nachricht: Die Linie 500 fährt am Wochenende stündlich, also doppelt (bisher alle 2 Stunden) so oft.
Der Tagesordnungspunkt „Sanierung des Hallenbades“ wurde im Hinblick auf den anhängenden Rechtsstreit nicht öffentlich besprochen. (rs)