Bebauungsplan „Auf der Großen Binde“ wird öffentlich ausgelegt
GUDENSBERG. Die Stadtverordneten der Stadt Gudensberg haben für die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf der großen Binde“ – für das Grundstück Kasseler Straße 63 (ehemalige Verladerampe an der Bahntrasse) – den nächsten Schritt unternommen und den Offenlegungsbeschluss gefasst.
Das Grundstück hat eine Fläche von 3.181 Quadratmetern und war bisher im Bebauungsplan als Gewerbegebiet (GE) festgelegt. Der Eigentümer des Grundstücks möchte eine neue Nutzung des Grundstücks ermöglichen, zum Beispiel für den Bau von Wohn- und Geschäftshäusern. Die dort befindliche Verladerampe ist seit Jahrzehnten außer Betrieb. Das dazugehörige Wohnhaus steht auch seit einigen Jahren leer.
Mischgebiet statt Gewerbegebiet
Ziel der Planung ist es, durch eine Änderung der Gebietsart von Gewerbegebiet (GE) in ein Mischgebiet (MI), diese neue Nutzung des Geländes zu ermöglichen. Diese Umwandlung, so der Beschluss, ist als positiv anzusehen, da damit eine Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung des betroffenen Grundstücks erfolgt.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Der Magistrat wird nun beauftragt, die Planung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten. Mit dem Grundstückseigentümer wird zur Übernahme der Planungskosten sowie des Verwaltungsaufwandes der Stadt Gudensberg für die Durchführung der Bauleitplanung ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. (rs)