Wohnungen, Gewerbeflächen, Kindergarten und Solarstrom
GUDENSBERG. In der jüngsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in Gudensberg wurden vier Bebauungspläne behandelt.
Offengelegt ist der Bebauungsplan „Hinter dem Hahn“. Investoren planen auf dem Grundstück in der Gemarkung Gudensberg, Flur 9, Flurstück 3/4 „Weinbergstraße 13“ die Errichtung von zwei 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern mit jeweils circa 10 Wohnungen. Bereits mit Beschluss vom 31.01.2019 hat die Stadtverordnetenversammlung der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Hinter dem Hahn“. zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurde das Planungsbüro Meißner, Edermünde, mit der Erstellung des Entwurfs der Bauleitplanung beauftragt. Mit den getroffenen Festsetzungen im Entwurf der Bauleitplanung wird eine maximale Bebauung mit drei Vollgeschossen ermöglicht. Das entspricht den Bauplänen der Investoren, die in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 30.01.2019 vorgestellt wurden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, da diese Bauleitplanung der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung dient.
Baurecht für beschlossene Projekte geschaffen
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 B, „Gewerbegebiet West 2“. In der Gemarkung Gudensberg kann die Firma Rudolph damit erweitern. Bürgermeister Frank Börner erläuterte außerdem, dass Photovoltaik-Module auf dem Dach der Firma Rudolph zukünftig fünf Millionen Kilowatt Strom produzieren und damit 1.300 Durchschnittshaushalte versorgen werden.
Baurecht wurde auch für den Solarpark an der Autobahn A49 geschaffen. Für den dortigen Bebauungsplan wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Gleiches gilt für den Bebauungsplan in Maden, wo unter anderem der neue Kindergarten entstehen wird. (rs)
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Gewerbe darf erweitert werden. Auf dem Dach der Firma Rudolph entsteht eine Photovoltaikanlage für die Versorgung von 1.300 Haushalten © Foto: Rainer Sander