DIE LINKE bezweifelt die Verbesserung der Versorgung
MELSUNGEN. Die von Dr. Edgar Franke (MdB, SPD) verkündete Förderung von120 Kliniken in ländlichen Regionen mit jährlich jeweils 400.000 Euro hat nach Ansicht des Linken Kreisvorsitzenden Jochen Böhme-Gingold erhebliche Mängel. „Das Geld wird pauschal an die ausgewählten Krankenhäuser vergeben, ohne irgendeine Zweckbindung“, heißt es am Samstag in einer Pressemitteilung.
„Wenn man schon die medizinische Versorgung im ländlichen Gebiet fördern will, dann sollte man durch zielgerichtete Auflagen festlegen, wie das geschehen soll. Denkbar wäre die Forderung nach mehr und besser bezahltem Personal in den Kliniken oder bessere Vernetzung von ambulantem und stationären Diensten oder durch Anschaffung von neuen Geräten oder neuen Fachabteilungen… All das fehlt in der Verordnung, so können die Klinken die jährlichen Zuwendungen von 400.000 Euro nach Belieben ausgeben, entweder zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung, oder aber auch für Luxusautos der Geschäftsleitung“, so Böhme-Gingold.
Zudem fehle es nach Ansicht Böhme-Gingolds in der Verordnung jeglicher Verwendungsnachweis. Er fände es sinnvoll, wenn die geförderten Krankenhäuser nach einem Zeitraum von 2 bis 3 Jahren nachweisen müssten, dass die Gelder auch wirklich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der medizinischen Versorgung in der Fläche verwendet wurden.
Für einen weiteren handwerklichen Fehler hält die Linke die Festlegung der Versorgungsgebiete. „So gehört zum Versorgungsgebiet Fritzlar auch die Stadt Baunatal, obwohl die Baunataler Bürger doch eher Kassel zur medizinischen Versorgung nutzen. Das hat zur Folge, dass das Versorgungsgebiet Fritzlar mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer aufweist und damit aus der Förderung herausfällt“, sagt Böhme-Gingold.
„Wenn Herr Franke sich dafür einsetzt, Fritzlar aus dem Versorgungsgebiet Baunatal herauszunehmen, dann sollte er auch zielführende Auflagen für die Förderung festlegen und einen Nachweis ihrer Wirkung fordern. Ansonsten droht die Budgetförderung für Maßnahmen zu verpuffen, die nicht der Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Gebiet dienen“, meint Böhme-Gingold abschließend. (wal/pm)