(Aktualisiert: 13:13 Uhr) Nordhessen: Immer mehr Fälle von Geldwäsche in Online-Plattformen mit Jobangeboten
KASSEL. Aus aktuellem Anlass warnt die Polizei vor einer Masche, die derzeit auch in Nordhessen verstärkt auftritt:
International operierende Betrügerbanden ködern Jobsuchende auf Online-Plattformen, beispielsweise bekannte Kleinanzeigenmärkte, mit der Aussicht auf einen lukrativen Nebenverdienst mit einem Heimarbeitsplatz. Letztlich ist ihr Ziel aber, über Konten, die von dem Geköderten eröffnet werden müssen, Geld ins Ausland zu transferieren. Wer ein solches Angebot annimmt kann zum Finanzagenten für Betrüger werden und sich selbst strafbar machen.
Die Masche läuft in der Regel wie folgt ab: Ein Interessent meldet sich auf die von den Betrügern geschaltete Anzeige und wird dann aufgefordert, zur Erfüllung des Arbeitsvertrages ein Konto bei einer Direktbank einzurichten. Hierzu wird ihm das Video-Identverfahren empfohlen.
Nach Einrichten des Kontos werden von den Tätern Geldbeträge auf das Konto transferiert, die das Opfer auf verschiedenen Wegen weiter zu transferieren hat. Der Transfer auf ausländische Konten wird oftmals via Western Union oder via Bitcoin gefordert. Wie sich später herausstellt, stammen die Beträge aus unterschiedlichen Betrugstaten.
Die Täter sind sogar so dreist und verlangen in Einzelfällen die Übermittlung der Zugangsdaten zum zuvor eingerichteten Konto, so dass sie die Überweisungen selbst veranlassen können.
Masche auch mit Suche nach Produkttestern
Eine andere Methode ist das Anwerben als sogenannter Produkttester. Es soll dann zum Beispiel der Service von Onlinebanken getestet werden und zu diesem Zweck die Anlage eines Onlinekontos erfolgen. Zugriff auf dieses Konto haben später ebenfalls nur die Täter, die das Konto für ihre betrügerischen Handlungen nutzen. Die Polizei warnt dringend vor dieser Masche und derartigen Aktivitäten. Die Ermittler weisen zudem auf die Strafbarkeit der Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) hin, wonach derartige Finanzagententätigkeiten auch strafbar sind, wenn sie leichtfertig begangen werden. Sofern bereits ein Konto eingerichtet wurde, empfiehlt die Polizei, sich umgehend mit der Bank in Verbindung zu setzen.
Kaufungen: Auffälliges Motorrad führt zu Dealer
Während einer Streifenfahrt fiel Polizisten am Donnerstag in der Kasseler Straße ein mit Sprühlack stümperhaft überlackiertes Motorrad auf. Ganz in der Nähe trafen sie auf einen alten Bekannten (38), der die passenden Schlüssel zu der Maschine hatte. Eine Kontrolle des Mannes förderte, neben dem Schlüssel für das Motorrad, auch verschiedene Betäubungsmittel zutage. Bei einer im Anschluss durchgeführten Wohnungsdurchsuchung konnten die Polizisten dann verschiedene Arten Betäubungsmittel wie Crystal Meth, Heroin, Amphetamine und Ecstasy auffinden, wobei es sich um Mengen im ein- und zweistelligen Grammbereich handelte. Zudem wurden mehrere Gegenstände wie Verpackungsmaterial in der Wohnung gefunden, die den Verdacht zulassen, dass der Mann mit Drogen handeln könnte. Der 38-Jährige muss sich nun, neben des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln, wegen Urkundenfälschung und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Da er zusätzlich nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird nun geprüft, ob er ohne Fahrerlaubnis mit dem Motorrad gefahren ist. Die andauernden Ermittlungen werden beim für Rauschgiftdelikte zuständigen Kommissariat 34 der Kasseler Kripo und der Ermittlungsgruppe des Polizeireviers Ost geführt. (wal / ots)