HOMBERG/EFZE. Auch im Schwalm-Eder-Kreis ist mit sofortiger Wirkung von der Unteren Wasserbehörde verfügt worden, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also Bächen, Flüssen und Seen, bis auf Weiteres untersagt ist. Das Verbot greift nicht für zuvor ausgesprochene Genehmigungen zur Wasserentnahme.
„Wir gehen auch weiterhin davon aus, dass keine flächendeckenden Regenfälle einsetzen, die zu einer Entlastung in den oberirdischen Gewässern führen könnten“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann, der die Verfügung zum Verbot der Wasserentnahme als zuständiger Dezernent unterschrieben hat.
Die Pegel der Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis sinken, sodass zum Schutz der Natur und der Tiere reagiert werden muss. Bei weiterhin sinkenden Pegelständen verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und weitere Organismen erheblich. Das soll mit dem Entnahmeverbot vermieden werden.
Jürgen Kaufmann rät dringend, sich an das Verbot zu halten, schließlich sind wir alle dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen bis zu 100.000 EUR.
Die Öffentliche Bekanntmachung kann auf der Homepage des Kreises im Bereich „Aktuelle Meldungen“ eingesehen werden.
1 Kommentar
kaum spielt die Natur etwas verrückt und schon geht es los mit gegenseitgen schuldzuweisungen.(Andi)
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