HARLESHAUSEN. Zu einem „Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“ kam es am Donnerstag an der Bahnstrecke in Kassel Harleshausen. Zwei 15 und 17 Jahre alte Jugendliche hatten dort um nach 21 Uhr zwei vorbeifahrende Lokführer mit einem Laserpointer geblendet.
Beide Triebfahrzeugführer wurden nicht verletzt.
Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat gegen die Jugendlichen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr sowie der Gefährlichen Körperverletzung eingeleitet.
Hintergrund
Eine Attacke mit einem Laserpointer ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann schwerwiegende Folgen haben. Bei dem Auftreffen eines Laserstrahls auf das menschliche Auge kommt es immer zu einer verminderten Reaktionsfähigkeit sowie zu einer vorübergehenden Einschränkung des Sehvermögens. Ab einer bestimmten Laserklasse kann das menschliche Auge nicht einmal mehr durch Lidschluss geschützt werden. In allen Fällen kann es zu einer dauerhaften Schädigung der Augen kommen.
Die Bundespolizei ermittelt in jedem Fall des Blendens mittels Laserpointer oder vergleichbarer Tatmittel wegen des Verdachts eines „Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr“ (§ 315 StGB) und „Gefährlicher Körperverletzung“ (§ 224 StGB). Bei beiden Delikten sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, im Höchstfall sogar von 10 Jahren vor. Wenn durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen, oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht wird, handelt es sich sogar um einen Verbrechenstatbestand, bei der die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr beträgt. (wal | ots)
7 Kommentare
Manchmal ist man verwundert, wie wenig erwachsene Menschen sich an ihre Jugendzeit zurückdenken können. Man meint mit Siebzig- oder Achtzigjährigen zu tun zuhaben, das sich niemand an gefährliche Taten erinnern kann, Klar geb es keine Laserpointer, aber andere gefährliche Spielereien. Steine wurden schon in den 50ern von Brücken geworfen und Heumieten wurden schon vor zweihundert Jahren von Kindern in Brand gesetzt. Klingelstreiche und deftigeres gar schlimmeres wurde angestellt, ohne sich der Folgen bewusst zu ein. War man deswegen ein Depp, oder ist es noch heute? Dabei gibt es Menschen die tun weit kriminelleres ohne sich einer Schuld bewusst zu sein.
Was wäre denn, wenn die beiden einfach nur rumgespielt haben? Egal, auch dafür werden sie bestraft.
@Münchinger, Sie meinen also man sollte sie nach mittelalterlicher Art blenden, was zur dauerhaften Erblindung führt. Wie krank ist das denn?
@Hammerstiel, die Gesetze gibt es. Sind sogar im Artikel aufgeführt.
Krank ist, eine Straftat dieser Art verniedlichen zu wollen ! Rumgespielt und dabei rein zufällig die Augen der Lokführer erwischt ? Mit solch einem einfältigen Kommentar leisten Sie Vorschub für andere, die ebenfalls mal “ rumspielen “ wollen !!!!
Tztztz, da steht doch für jeden lesbar, dass sie selbst dafür bestraft werden. Welchen Teil davon verstehen Sie nicht? Mit ein wenig nachdenken, hätten Sie auf Münchingers Kommentar geantwortet. Solche mittelalterlichen Strafen können nur in kranken Gehirnen entstehen. Gut, dass Menschen wie Sie nur hier ihren Quatsch absondern dürfen und sonst nirgends etwas zu melden haben.
diesen deppen sollte man solange mit ihren eigenen laiserpointern in die augen leuchten bis ihnen das licht aus geht.
Dazu wird es leider nicht kommen! Man braucht vernünftige Gesetze dazu
Denen war bestimmt langweilig oder die finden das witzig. so ein Verhalten ist zutiefst asozial. Hoffentlich bekommen diese beiden Deppen die höchstmögliche Strafe !!!!!
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