WIESBADEN. Das Land Hessens bringt einen Antrag zum Einsatz von Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung besonders schwerer Steuerhinterziehung in den Bundesrat ein, so das Finanzministerium am Sonntag in einer Pressemitteilung.
„Wir können nicht tatenlos zusehen, wenn Kriminelle die technischen Möglichkeiten immer stärker für ihre Zwecke nutzen und wir nicht mithalten können. Unseren Fahnderinnen und Fahndern sollten wir daher für Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung auch besondere Mittel an die Hand geben. Wir sollten es ihnen in diesen Fällen in größerem Maße als bisher ermöglichen, Mittel der Telekommunikationsüberwachung einzusetzen, um Steuerkriminelle zu stellen“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden. Einen entsprechenden Antrag hat Hessen in den Bundesrat eingebracht. Der Finanzausschuss berät darüber am Donnerstag.
„Die Strafprozessordnung muss im Sinne aller ehrlichen Steuerzahler erweitert werden. Wer bei der Kilometerabrechnung schummelt, muss ganz sicher nicht damit rechnen, dass sein E-Mail-Verkehr abgefangen wird. Wir wollen dieses Instrument auf besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung beschränken“, erklärte Schäfer. „Wir denken zum Beispiel an die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte, bei denen durch Aktienleerverkäufe rund um den Dividendenstichtag im großen Stil Steuern hinterzogen wurden. Oder an einen deutschen Geschäftsmann, der seit Jahrzehnten Schwarzgeld in der Schweiz hat und nun aus Angst vor Entdeckung mit seinem Steuerberater und möglicherweise auch mit seiner Bank und einer Anwaltskanzlei verabredet, dieses Geld in ein Drittland zu verschieben, das es mit der Verfolgung von Steuerkriminalität nicht so ernst meint wie wir. Bei solchen Geschäften treffen sich die Leute nicht mehr in Hinterzimmern. Das geht über elektronische Kanäle zwischen mehreren Beteiligten. Auch da müssen wir als starker Staat die Steuerpflicht durchsetzen können.“
Der Bundesratsfinanzausschuss befasst sich am Donnerstag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Der Bund möchte die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) stärken und ihr die Telekommunikationsüberwachung ermöglichen.
„Ich halte das für einen richtigen Schritt. Was für den Zoll gilt, muss aber auch der Steuerfahndung möglich sein: Bei besonders schweren Vergehen gegen die Gemeinschaft der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler muss der Staat noch wirkungsvoller einschreiten können“, sagt Schäfer. Hessen hat daher den Antrag eingebracht, dass „Zoll-Gesetz“ entsprechend zu ergänzen.
Auf Initiative Hessens hatte der Bundesrat bereits parteiübergreifend in seinen Beratungen zum Panama Papers-Gesetz 2017 die Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung für die Steuerverwaltung gefordert. Der Bundestag hatte sich dem aber leider nicht angeschlossen.
Derzeit ist eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Künftig sollte dies auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung möglich sein.
„Wir haben in Deutschland ein bewährtes System: Auch nach einer Gesetzesänderung würde die Steuerfahndung nicht alleine entscheiden, ob eine Überwachung gerechtfertigt ist. Die Fahnder müssen über die Staatsanwaltschaft einen Antrag bei Gericht stellen, dann entscheidet ein unabhängiger Richter. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Immerhin geht es hierbei um beträchtliche Summen, die den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern vorenthalten werden“, so Schäfer. (pm)
12 Kommentare
lach mich schlapp ist schon der 1.april ???
die regierung macht es doch den grosskonzernen erst möglich steuern zu vermeiden.
der kleine bürger bekommt die steuer gleich abgezogen vom lohn und kann nix hinterziehen.
Jetzt passiert genau das, wovor Kritiker der TK-Überwachung immer gewarnt haben: Ist diese erst einmal etabliert, dann wird sie im Laufe der Zeit immer weiter ausgedehnt werden.
Eingeführt für die Terrorbekämpfung, erweitert auf die OK und nun für Steuerhinterzieher. Mal sehen, was als Nächstes kommt.
Eine DDR 2.0 Ist Deutschland deswegen allerdings noch lange nicht.
Haben die Vor-Kommentatoren Angst vor Entdeckung von Steuerhinterziehung? Man könnte es glauben.
Wie zu lesen ist geht es um Aufklärung schwerer Vergehen. Sicherlich wird nicht jeder normale Arbeitnehmer überwacht. In Verdacht schwerer Steuerhinterziehung kommt nicht, wer jährlich ein paar Euro von der Lohnsteuer absetzen will, die der Arbeitgeber monatlich an das Finanzamt meldet. Also bitte die Bälle flach halten.
Ich muss keine Angst vor dem Finanzamt haben. Und ich habe auch verstanden worum es geht. Ich freue mich sogar, wenn Steuerhinterziehung, insbesondere wenn es um schwere Fälle geht, aufgeklärt wird. Trotzdem sehe ich es mit Sorge, dass das Telekommunikationsgeheimnis immer weiter aufgeweicht wird.
DDR 2.0
Telefonkarte im ausland kaufen,, und dann können sie überwachen wen sie wollen !!!
Nutzt nichts – der Telefonverkehr wird im Inland abgehört. Oder durch befreundete Dienste !
wenn die Karte No Name ist kann man nix überwachen !!
Nur gut, dass die Stimmerkennung noch nicht erfunden wurde.
Wenn man keine Ahnung hat, soll man seine Kommentare lieber sparen
Sinnlos – dann müsste man alle Bürger überwachen.
Statt der vielen die die Lohnsteuererklärung kontrollieren sollte man vernünftige Gesetze schaffen und Kontrollen bei den großen Firmen machen.
Aber wenn die einem großen Unternehmen auf den Pelz rücken werden sie in Hessen für verrückt erklärt.
Alle die das auf den Weg brachten blieben ungeschoren.
Affäre jüdische Testamente: Der Herr Kanther kriegt lachhafte 11 Monate als Repräsentation- und Vorbildfigur. Damit ja nicht seine Pension wegfällt.
Herr Koch wandert zu Billfinger und der andere wird erst zweimal hintereinander Minister im Bund.
Rechtlich mit dem Datenschutz nicht zulässig! Aber was solls, Rechtsbrüche sind ja fast an der Tagesordnung im Land in dem man gut und gerne lebt.
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