KIRCHHAIN. Polizisten stoppten am Montag bei Kirchhain eine Fahrzeugkombination. Der kontrollierte Lastwagen beförderte in einem umgebauten Abrollcontainer einen 7400 Kilogramm schweren Radlader. Trotz der durchaus anerkennenswerten Kreativität des Transportcontainers gab es gravierende Mängel.
Der schwere Radlader war nur unzureichend gesichert. Er stand lediglich auf fest mit dem Container verbauten Kanthölzern. In dem Abrollcontainer wurden für die Räder des Radladers Öffnungen angebracht, sodass der Radlader beim Anheben des Containers auf den Kanthölzern steht. Die Räder hängen dann quasi frei. Beim Entladen bekommen die Räder vor dem Container den Bodenkontakt, sodass der Radlader dann aus der Mulde herausfahren kann. Eigentlich ein ausgeklügeltes, durchdachtes System zum schnellen Be- und Entladen. Die Konstrukteure bedadchten jedoch die Ladungssicherung nicht ausreichend. In Fahrtrichtung waren über drei Tonnen nicht gesichert! Zusätzlich ergab die Kontrolle, dass die Sicherheitsprüfung des mitgeführten Anhängers bereits im Juli 2018 abgelaufen und der Fahrer die Kombination aus Lastwagen und Anhänger wegen der bereits im Oktober 2018 abgelaufenen Gültigkeit seines Führerscheins gar nicht hätte führen dürfen. Ein Ersatzfahrer musste her, denn die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Auf den Fahrer und den Halter kommen Verkehrsstrafanzeigen zu. (ots | wal)
2 Kommentare
….die werden wieder lachhaft sein.
Es geht hier hauptsächlich um abgelaufene Fristen. Das technische Risiko beim Führen des Fahrzeugs halte ich für gering. Mit 2 Spanngurten wären auch die 3 Tonnen in Fahrtrichtung abgefangen. Wie im Text beschrieben, fuhr das Gespann mit Ersatzfahrer weiter. Das ist eine eine andere Nummer, als oft die Gespanne unserer osteuropäischen Nachbarn.
Engolsen, Sie können sich sicher sein, dass hier die Polizei auch unters Fahrzeug geschaut hat und dort ganz sicher keine gravierenden Mängel gefunden hat.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Tüv wird ein paar Punkte und eine ordentliche Geldstrafe zur Folge haben (Maximalstrafmaß 180 Tagessätze oder 6 Monate Knast). Allerdings wird er sicher deutlich günstiger davon kommen.
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