ROTENBURG. Während eines Routineeinsatzes in einem Mehrfamilienhaus in der Rotenburger Innenstadt nahmen Polizisten am Mittwochnachmittag den Geruch von Marihuana wahr. Auf Klopfen öffnete ihnen ein bekannter Heranwachsender die Wohnungstür, der den Beamten auch gleich eine Durchsuchung seiner Wohnung gestattete.
Dabei fanden die Polizisten eine Sporttasche mit ca. 1,1 Kilogramm Marihuana, in kleineren, zum Verkauf abgepackten Einheiten sowie typische Utensilien. Aber auch der angerauchte Joint wurde sichergestellt. Der bereits mehrfach wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getretene Heranwachsende wird das Weihnachtsfest trotzdem auf freiem Fuß verbringen. Da nach der Strafprozessordnung kein Haftgrund bestand, musste er nach seiner erneuten erkennungsdienstlichen Behandlung aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen. (wal)
4 Kommentare
„Nämlich dass Kiffen völlig harmlos ist und legalisiert werden muss.“
Dass Kiffen völlig harmlos ist, steht eigentlich fast nirgends, auch nicht in der ZEIT. Dass aber eine Legalisierung (für Erwachsene!) dringend notwendig ist und dass ein Verbot weder notwendig noch wirksam ist, liest man tatsächlich immer öfters.
Und was soll ich Ihnen sagen, die Argumente für die Legalisierung, die ja in immer mehr Ländern positive Auswirkungen haben, haben mich sehr überzeugt. Sie etwa nicht?!
Nein, das überzeugt mich absolut nicht. Hier laufen auch ohne Drogen schon genug Irre herum. Unsere Gesellschaft braucht nicht noch zusätzlich bekiffte, benebelte Leute dazu, sondern im Gegenteil welche, die die vielen liegengebliebenen Probleme lösen. Öffentliche Infrastruktur reparieren, Gewaltkriminalität bekämpfen, Kindern geistige und soziale Werte vermitteln… Mit Lollis, die bis mittags schlafen und auch danach nur das tun, wozu sie gerade Lust haben, kriegen wir das nicht hin.
Der hat doch nur beherzigt, was man ihm in der Schule gesagt hat, und was jeden Tag in der ZEIT steht: Nämlich dass Kiffen völlig harmlos ist und legalisiert werden muss.
„Da nach der Strafprozessordnung kein Haftgrund bestand, musste er nach seiner erneuten erkennungsdienstlichen Behandlung aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen.“
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