Einschränkungen ab Donnerstag
ZIEGENHAIN. Am Wochenende von Freitag, 14.12. bis Sonntag, 16.12.18, findet auf dem Paradeplatz in Ziegenhain der 33. Schwälmer Weihnachtsmarkt statt. Wegen des Markttreibens wurde die Verkehrsregelung geändert.
So ist die Landgraf-Philipp-Straße ab dem Cafe Viehmeyer bis zum Hotel Rosengarten ab Donnerstag, dem 13. Dezember 2018, 7 Uhr, für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt durch die Straßen „Am Großen Wallgraben“ und den Steinweg. Diese beiden Straßen sind ab Donnerstag Einbahnstraßen. Um eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten, wurde hier „Absolutes Haltverbot“ angeordnet.
Die Zufahrt zum Marktgebiet ist grundsätzlich während des Marktbetriebes nicht gestattet. Marktbeschicker erhalten zur Belieferung ihres Standes außerhalb der Marktzeiten durch die Marktleitung eine schriftliche Durchfahrtsgenehmigung.
Die Muhlystraße ist aus Sicherheitsgründen für die Rettungswegezufahrt dringend erforderlich. Aus diesem Grund wurde auch für diesen Bereich „Absolutes Haltverbot“ angeordnet.
Ebenso werden für den Marktbereich weitere Verkehrssperren aufgestellt.
„Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung der angeordneten Verkehrsbeschränkungen und weisen ausdrücklich darauf hin, dass ansonsten neben gebührenpflichtigen Verwarnungen Fahrzeuge, die sich widerrechtlich im abgesperrten Bereich aufhalten, abgeschleppt werden müssen“, so Bürgermeister Stefan Pinhard. (pm | wal)
Internet: schwaelmer-weihnachtsmarkt
8 Kommentare
was ist mit strassensperren,betonpollern und ggf.flugabwehrkanonen ??? lol.ironie aus.
wünsche allen einen tollen markt.
Die können doch eh nicht denken.
Was ist vor dem Kiga Steinweg? Da kann ja wohl ein „absolutes Halteverbot“ nicht das Ernst der Verantwortlichen sein?!
Werden auch große Betonpoller gestellt?
Nein, aber für sie gibt es gelbe Pfeile auf den Wegen damit sie die Orientierung nicht verlieren.
Die Verkehrsregeln wie das Halteverbot sollten dann auch endlich mal konsequent durchgesetzt und kontrolliert werden.
Bekommen die Anwohner auch eine Durchfahrtsgenehmigung oder wird an diese mal wieder nicht gedacht?
Werden die Autos der Anwohner dann auch Gebührenpflichtig entfernt oder bekommt man eine Gebührenpflichtige Verwarnung?
Warum sollten sie? Die PKW währen genauso im Weg wie die von unberechtigten auch. Ich denke während dem Aufbau hat keiner der nicht dazugehört etwas in dem Bereich zu suchen… und wenn der Bereich ausserhalb der Marktzeiten befahren wird hat bestimmt niemand was dagegen.
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