Zählerstand den Stadtwerken melden
ALSFELD. Die Stadtwerke Alsfeld nehmen zum Jahresende 2018 Änderungen bei der Wasserzählerablesung vor. Bislang wurden die Wasserzählerstände am Jahresende entweder durch die „Wasserzählerableser“ in freier Mitarbeit oder durch Personal der Stadtwerke abgelesen.
Wie die Stadtwerke in einer Pressemitteilung informieren, wird sich in diesem Jahr an dieser Methodik grundsätzlich etwas ändern. Die Stadtwerke Alsfeld setzen ab der Ablesung für das Jahr 2018 ein Modul der ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen – ein, das auf einer Selbstablesung der Zählerstände beruht. Das kostengünstige und leistungsfähige Verfahren wird schon bei einigen Städten und Gemeinden umgesetzt und hat sich laut des Rechenzentrums bisher sehr gut bewährt.
Das Verfahren: Alle Grundstücks- und Hauseigentümer erhalten Anfang Dezember 2018 eine Aufforderung zur Ablesung der Wasserzähler. Die Meldung des Zählerstandes kann von Anfang Dezember 2018 bis 31.Dezember 2018 bequem von zuhause aus per Interneteingabe über einen Link erfolgen. Dazu erhält jeder Kunde eine Ablesekarte mit den entsprechenden Wasserzählern. Auf die Ablesekarte wird auch ein QR-Code gedruckt. Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner können dadurch noch bequemer zur Zählerstandeingabe gelangen.
Alternativ ist es auch möglich, die Ablesekarte gebührenfrei auf dem Postweg an die Stadt Alsfeld zurückzusenden oder persönlich in der Stadtverwaltung abzugeben. Wenn Hauseigentümer den Stadtwerken ihren Zäherstand online mitgeteilt haben, ist ein Zurücksenden der Ablesekarte nicht mehr erforderlich.
Die Übermittlung der Wasserzählerstände muss bis spätestens zum 31.Dezember 2018 erfolgen, um eine termingerechte Abrechnung zu gewährleisten. „Später eingehende Zählerstandsmeldungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden“, erklärt Ralf Kaufmann, kaufmännischer Betriebsleiter der Alsfelder Stadtwerke. „Der Zählerstand wird dann geschätzt.“
Bei dem Wasserzählerstand handelt es sich immer um volle Kubikmeter. Kommastellen, wie beispielsweise bei Strom- oder Gaszählern, gibt es nicht. „Alle im Ziffernfeld des Wasserzählers angezeigten Ziffern seien ohne Komma anzugeben“, so Kaufmann.
„Fehlerhaft übermittelte Zählerstände fallen spätestens beim gesetzlich vorgegebenen Wechsel des Wasserzählers auf und führen dann zu einer Nachberechnung“, erläutert Kaufmann weiter. Bei Nichtabgabe der Zählerstände würden die Verbräuche systemgestützt anhand der Mittelwerte der letzten Jahre geschätzt und abgerechnet.
Der Fachbereich 1 – Abteilung Haushalt, Steuern, Gebühren und Beiträge – der Stadt Alsfeld steht Grundstücks- und Hauseigentümern für Fragen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
FB 1 Abt. Haushalt, Steuern, Gebühren und Beiträge, Ansprechpartner Mario Noll, Markt 3, 36304 Alsfeld, E-Mail: m.noll@stadt.alsfeld.de, Tel: 06631-182-147, Fax: 06631-182-7147. (pm)