FRITZLAR. Die Polizei hat sechs Tatverdächtige, drei Frauen und drei Männer, festgenommen, die am vergangenen Mittwochabend im Stadtwald von Fritzlar mehrere Bunker aufgeflext und dabei einen Brand verursacht hatten. Der Gesamtschaden liegt bei rund 85.000 Euro.
Ihr ursprünglicher Plan, die in den Bunkern gelagerte Pyrotechnik (Feuerwerkskörper auf Schwarzpulverbasis) zu stehlen und das erbeutete Schwarzpulver gewinnbringend zu verkaufen, scheiterte offensichtlich – wie berichtet.
Die deutschen aus Nord- und Osthessen stammenden Frauen und Männer im Alter von 25 und 26 Jahren hatten gegen 21:40 Uhr mit einer Akkuflex und einem Motortrennschleifer bereits mehrere Türen aufgebrochen. Bei dem Versuch, am letzten Bunker ein doppelwandiges Stahltor mit dem Trennschleifers aufzuflexen, entzündeten sich im Torbereich aufgestapelte Feuerwerkskörper und es kam zu einer explosionsartigen Umsetzung der Pyrotechnik. Infolge der enormen Explosion wurde das massive Stahltor herausgesprengt.
Bei dem in ca. 10 Meter Entfernung bereitgestellten Flucht-Pkw wurde durch die Druckwelle die komplette Heckscheibe in den Innenraum katapultiert. Durch glückliche Umstände wurden die sich in unmittelbarer Nähe zum Explosionsort aufhaltenden Täter nicht verletzt. In dem Bunker entwickelte sich in der Folge ein Vollbrand. Fortwährende chemische Reaktionen erschwerten der eingesetzten Feuerwehr die Löschung des Brandes. Der Gesamtsachschaden wird von der Polizei nach bisherigen Erkenntnissen auf ca. 80.000 Euro und der Stehlschaden aus den Bunkern auf ca. 5.000 Euro geschätzt.
Bei den Tatverdächtigen konnte umfangreiches Beweismaterial, Diebesgut (Abschussrohre, Zündsteuerungen, Schwarzpulver etc.) und das von einem Zeugen beobachtete Fluchtfahrzeug (VW Golf) aufgefunden werden. Das Beweismaterial und das Fluchtfahrzeug wurden sichergestellt und kriminaltechnisch untersucht. Bei einem Mittäter wurden mehrere strafrechtlich relevante Zufallsfunde, wie neue Mobiltelefone, verschiedene verbotene Waffen, Schreckschusspistolen und ca. 70 kg „Polenböller“ entdeckt und sichergestellt.
Die Tatverdächtigen erwarten nun Strafverfahren wegen Einbruch, Diebstahl, fahrlässiger Brandstiftung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion.
Haftgründe lagen nicht vor. (wal)
Internet: Feuerwehr Fritzlar
Mehr zum Thema lesen Sie hier:
Fritzlar: Bunker mit professionellem Feuerwerk in Flammen
Fritzlar: Polizei sucht nach Brand in Bunker beschädigten Golf
10 Kommentare
Es macht fassungslos, für wie Viele der Schulunterricht nicht nur kostenlos sonder auch umsonst war….
Ein ganz wesentlicher Punkt des Rechtsstaates ist die Unschuldsvermutung, was heißt, dass jeder so lange als unschuldig bis er rechtskräftig durch ein ordentliches Gericht verurteilt ist. Deshalb ist die Untersuchungshaft auch der absolute Ausnahmefall. Gründe für die Untersuchungshaft, die nur durch einen Haftrichter angeordnet werden kann, sind die besondere Schwere der Tat (also Kapitalverbechen), Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr. Fluchtgefahr besteht regelmäßig dann, wenn der Tatverdächtige keinen festen Wohnsitz hat oder sein fester Wohnsitz im Ausland ist. Unter Verdunklungsgefahr versteht man beispielsweise die Einflussnahme auf Zeugen. Das können u.a. Bedrohungen oder auch Bestechungen sein. Außerdem darf U-Haft nur dann angeordnet werden, wenn eine Haftstrafe zu erwarten ist. Das kann man alles in der Strafprozessordnung nachlesen.
Und nein, dass keine Haftgründe, also Gründe Gründe für die U-Haft, vorliegen, heißt nicht, dass der Tatverdächtige angeklagt und bei bewiesener Schuld nicht verurteilt wird.
Voll der Horst. Keine Ahnung wie das Rechtssystem funktioniert, aber Staatsanwälte als dumm bezeichnen. Andere User haben es schon erwähnt, Täter mit einem festen Wohnsitz im Inland gehen nur bei Verdunkelungsgefahr (also wenn sie verschwinden könnten) in U-Haft. Sonst müsste man die Zufahrt zu Haftanstalten überdachen und mit Zäunen versehen, weil die Tatverdächtigen Schlange stehen würden. Außerdem werden die Tatverdächtigen belehrt, was es bedeutet auf der Fahndungsliste zu stehen. Eine Rückkehr nach Deutschland zur Familie ist nur möglich, wenn man sich stellt. Wer will schon für immer ausgesperrt sein?
„Verdunkelungsgefahr“ heisst auch, dass der Tatbestand manipuliert werden könnte. So wie ich den Fall verfolgt habe, besteht diese Gefahr hier nicht mehr, da alles aufgeklärt und Beteiligte festgestellt wurden. Warum also bitte, sollte man sie einsperren?
Wissen Sie, was es den den Steuerzahler kostet, wenn man all diese Leute einsperrt?! Meiner Meinung nach, gibt es hier nichts auszusetzen.
-Persönliche Angriffe in Kommentarfunktionen sind allerdings auch nicht okay, auch wenn es manchmal zu verlockend ist.
@ Zella, Deutsche kann man in Deutschland wohl schlecht ausweisen oder? Deswegen ist eine derartige Forderung auch ….,…..
Frei gelassen? Äh? ……..verstehen muss man das nicht…..ach ja mit festem Wohnsitz geht das natürlich
Einer der lachhaftesten Staaten dieser Welt!
Armes Deutschland wenn du mal vergisst deine Steuern pünktlich zu bezahlen …….. aber Schwarzpulver Waffen usw. sind ja nicht so schlimm..
Als jemand der seine Steuern zu spät zahlt kommt man nicht in U-Haft. Bei uns ist ein Tatverdächtiger nur bei Fluchtgefahr (Verdunklungsgefahr) einzusperren. Warum soll jemand in U-Haft, wenn er sich geständig zeigt , eine Flucht bedeutet, dass er in die Fahndung kommt und nicht mehr nach Deutschland zurückkehren kann, ohne in Haft zu kommen. Ob sich dann eine Flucht lohnt ist sehr zweifelhaft. Denken Sie an den Immobilienbetrüger Schneider, der hat lieber die Strafe auf sich genommen als ins Ausland zu gehen.
„Haftgründe lagen nicht vor….“. neee, natürlich nicht, war ja nur ein Spass…. Armes Deutschland, ganz ganz arm…..
Welcher Haftgrund noch gleich?
Den Prozess bekommen die Beteiligten, da brauchen Sie keine Angst zu haben. Warum bis dahin die Staatskasse mit Haft belasten? DAS ist mit Haftgrund gemeint und nicht, dass sie straffrei ausgehen. Für mich völlig nachvollziehbar, für viele andere Leser scheinbar nicht.
Kommentare wurden geschlossen.