MARBURG. Bisher hat die Polizei Schwertransporte ab einer gewissen Größe begleitet. Nach einer Änderung im Verkehrsrecht dürfen dies nun auch private Begleitfirmen. Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf weist darauf hin, dass die von den Begleitfahrzeugen angezeigten Verkehrszeichen von allen Verkehrsteilnehmern zwingend zu beachten sind.
Die privaten Unternehmen setzen zur Begleitung gelbe, spezielle Fahrzeuge mit einer auf dem Dach montierten Leuchtanlage ein, die verschiedene Verkehrszeichen anzeigen kann. Je nach Vorgabe der Verkehrsbehörde werden bei der Begleitung in alle Richtungen Verkehrszeichen angezeigt, die aus Gründen der Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmern zu beachten sind, da Schwertransporte oft mit Überbreite oder mit langsamer Geschwindigkeit unterwegs sind.
Den privaten Begleitern bleibt kein eigenes Ermessen, da sie lediglich die Anordnung der Verkehrsbehörde umsetzen. Das Begleitfahrzeug, das je nach Erfordernis auch quer auf der Fahrbahn oder sogar im Gegenverkehr stehen kann, darf auch nicht umfahren werden. Hier gilt es zu warten, bis der Transport den gesperrten Abschnitt durchfahren hat und die Strecke wieder freigegeben wird.
Die Verkehrszeichen, die wie Geschwindigkeitsanzeigen auf Autobahnen auf schwarzem Grund dargestellt werden, reichen von Geschwindigkeitsreduzierungen, Rechtsfahrgebote bis zu Überholverboten. Aber auch Durchfahrtsverbote können zum Einsatz kommen, so etwa wenn Streckenabschnitte für die sichere Durchfahrt des Transportes vollgesperrt werden müssen. (pm)