KASSEL. Am Mittwoch, 24. 10. beginnt vor dem Kasseler Landgericht das Verfahren gegen einen 47 Jahre alten Mann aus Kassel, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem mehrfache Vergewaltigung, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, sexuellen Missbrauch, Besitzes kinderpornographischer Schriften und Trunkenheit im Verkehr vorwirft.
In den Jahren 2012 und 2013 soll er unter anderem seine damalige Lebensgefährtin mehrfach geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und vergewaltigt haben. An einem Tag soll es gleich zu mehreren, äußerst brutalen Übergriffen auf das Opfer gekommen sein.
Im November 2013 übernachtete eine 17-jährige Jugendliche in der damals in Kassel gelegenen Wohnung des Mannes. Der 47-Jährige soll sich ihr in der Nacht genähert, sie körperlich mit Händen und Beinen in Rückenlage fixiert und sie vaginal vergewaltigt haben.
Zu einem weiteren körperlichen Übergriff auf seine Lebensgefährtin soll es im Spätsommer 2014 in einer Gartenlaube gekommen sein, wobei er das Opfer ins Gesicht geschlagen und gewürgt haben soll.
Im Juni 2015 soll er eine 16-jährige Jugendliche in seiner im Kreis Waldeck-Frankenberg gelegenen Wohnung in sexueller Motivation angefasst und, weil das Opfer dies ablehnte, einen Faustschlag in das Gesicht verpasst haben. Anschließend soll er gewaltsam den ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben. Einige Zeit später soll er dem Opfer gewaltsam Tabletten verabreicht haben. Während sich das Opfer dann in einem schlafähnlichen Zustand befand, soll er weitere sexuelle Handlungen an vorgenommen haben
Der weitere Anklagevorwurf betrifft eine Tat, die sich im August 2015 ereignet hat. Damals übernachtete eine 20-jährige Frau in der Wohnung des Angeklagten. Dieser soll sie auf sein Bett gezogen und versucht haben sexuelle Handlungen gegen ihren Willen zu vollziehen. Auch soll der Angeklagte die junge Frau mit beiden Händen gewürgt haben.
Ebenfalls im August 2015 soll der Angeklagte eine 21-Jährige in seine Wohnung gelockt haben, indem er ihr angeboten habe, dort Betäubungsmittel in Tablettenform zu überreichen. In dem Glauben, es handele sich tatsächlich um Betäubungsmittel mit berauschender Wirkung, schluckte die junge Frau die Tabletten. Daraufhin soll bei ihr ein Gefühl von Schwindel und Unwohlsein eingetreten sein. An dem später bewegungs- und widerstandsunfähigen Opfer soll der 47-Jährige sexuelle Handlungen vorgenommen, von ihr zwei Fotos gefertigt und diese an eine weibliche Person verschickt haben.
Im Übrigen wird dem 47-Jährigen vorgeworfen, im September 2015 einen Pkw in alkoholisiertem Zustand auf öffentlichen Straßen im Landkreis Waldeck-Frankenberg geführt sowie auf seinem Laptop drei Bilddateien gespeichert zu haben, die den sexuellen Missbrauch von erkennbar unter 14-jährigen Mädchen zeigen.
Bei einer Verurteilung droht dem 47-Jährigen, neben einer Freiheitsstrafe, auch die Sicherungsverwahrung. (pm | wal)