BAD WILDUNGEN | FRITZLAR | GUDENSBERG. Am Montag unterzeichneten in Bad Wildungen der Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, Werner Koch, und die Bürgermeister der Städte Bad Wildungen (Volker Zimmermann), Fritzlar (Hartmut Spogat) und Gudensberg (Frank Börner) den Vertrag zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes.
Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung der Vollzugspolizei und aktives Eintreten der Bevölkerung gegen Kriminalität sind die Kernpunkte, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Modellprojekt „Freiwilliger Polizeidienst“ verbindet. Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern. (ots | wal)
15 Kommentare
Das Sparen bei der Sicherheit passt doch ins Konzept unserer hessischen Politiker im Landtag. Im Öffentlichen Dienst bei der Besoldung im bundesweiten Vergleich fast Schlusslicht, aber bei den Diäten unter den ersten Drei.
Ich auch💩
polizeidienst ist eine hoheitliche aufgabe und gehört sicherlich nicht in die hände von freiwilligen möchte gern polizisten.
…und wie viele hoheitliche Aufgaben werden in Hessen bereits von „Möchtegernleuten“ übernommen? Da fallen mir sofort die Gefängnisse ein, die sogar schon teilprivatisiert sind. Da fragt kein Mensch nach, weil es die Öffentlichkeit nicht betrifft…
Super Lösung. Polizei kaputt sparen und dafür schlecht ausgebildetete Freiwillige einsetzen. Willkommen in Deutschland 2018.
Sie sind auch nicht viel heller wie Schatten, es geht um die Ortspolizeibehörde, die der Bürgermeister ist. Diese freiwilligen Ordnungskräfte helfen der Verwaltung bei der Arbeit. Es gibt in jeder Stadtverwaltung einen Mitarbeiter*in die nehmen ordnungspolitische Aufgaben wahr. Parksünder, Umweltsünder, Hundekotverteiler, Trunkenbolde usw, werden durch Streifendienste überführt und protokolliert. Hier geht es nicht um Verbrecherjagd oder Unfallaufnahme, die Leute sind unbewaffnet und haben nicht mal Pfeffer-Spray bei sich. Hier sind wieder ein paar weltfremde unterwegs. Ein Hilfspolizist ist nicht mit einem Hilfssheriff zu verwechseln.
Warum ist dieser zusätzliche, freiwillige Ordnungsdienst denn überhaupt nötig? Gibt es etwa nicht genug Polizisten?
@ Sinn. Es wird doch nicht sinn los sein es nochmal zu erklären. Die Hilfspolizisten haben mit der Hessischen Polizei nichts zu tun. Sie arbeiten für die Stadt, Städte. Es sind Hilfskräfte der Gemeindeverwaltung.
Das hätte man meiner Meinung nach auch gleich mal in der Pressemeldung machen können. Die ist dahingehend sehr verwirrend, verglichen mit der Darstellung, die Sie dann liefern.
Das ist leider komplett falsch, was Sie da schreiben.
Der Freiwillige Polizeidienst ist eine Landeseinrichtung, die der Landespolizei unterstellt ist. Das kann man man schon auf den ersten Blick am Dienstabzeichen erkennen, das den Hessenlöwen beinhaltet. Außerdem lohnt ein Blick ins Gesetz:
„§ 1 HFPG
Begriff und Aufgabe
(1) Das Land richtet einen Freiwilligen Polizeidienst bei den Polizeibehörden ein.
(2) Der Freiwillige Polizeidienst unterstützt die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben. Er umfasst Personen, die sich freiwillig für die Wahrnehmung polizeilicher
Aufgaben zur Verfügung gestellt haben, ohne Bedienstete einer Polizeibehörde zu
sein.
(3) Der Freiwillige Polizeidienst soll zur Unterstützung insbesondere eingesetzt
werden
1. bei der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten,
2. bei der Überwachung des Straßenverkehrs,
3. beim polizeilichen Streifendienst,
4. beim polizeilichen Ermittlungsdienst,
5. bei der Sicherung und dem Schutz von Gebäuden und öffentlichen Anlagen,
6. bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten.“
Ganz deutlich wird es hier:
„§ 4 HFPG
Begründung und Beendigung des Dienstverhältnisses
(1) Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes sind ehrenamtlich tätig; sie
stehen zum Land Hessen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
Sie werden auf ihren Antrag hin durch die Aushändigung einer Urkunde in
den Freiwilligen Polizeidienst aufgenommen. Das Dienstverhältnis kann befristet
werden.“
Die Kommunen können beschließen, ob sie in ihrem Bereich den Freiwilligen Polizeidienst einführen wollen und müssen die „Aufwandsentschädigung“ von 7,– €/Std. zahlen.
Völlig unabhängig davon gibt es die Ortspolizei, die in manchen Kommunen auch als Ordnungspolizei agiert. Die Hilfs- oder Ordnungspolizisten sind Angestellte bzw. Beamte der Kommune und haben je nach Ausbildung und Bestellung unterschiedliche Rechte. Sie können auch Waffenträger sein. Oberster Chef der Ortspolizei ist der (Ober-) Bürgermeister.
Danke für die Richtigstellung.
@Zella
Ich würde die Hilfssheriffs alle in Zella (wenn der Nickname so zugeordnet werden kann) positionieren, damit so ein A…….. wie Sie besser unter Kontrolle ist. Anscheinend haben Sie etwas gegen alles Staatsorgane. Bundeswehr scheiße, Polizei scheiße, Hilfsdienste scheiße…
Ich finde: ZELLA scheiße
Das ist vermutlich eine Kostenfrage, schauen Sie gen Westen, in Kirchhain, Stadtallendorf und Neustadt wird das auch so praktiziert.
Mussten sich mehrere Städte daran beteiligen
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