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HOMBERG/EFZE. Auch im Schwalm-Eder-Kreis ist mit sofortiger Wirkung von der Unteren Wasserbehörde in der Kreisverwaltung verfügt worden, dass die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern, also Bächen, Flüssen und Seen bis auf weiteres untersagt ist.
„Wir gehen auch weiterhin davon aus, dass keine flächendeckenden Regenfälle einsetzen, die zu einer Entlastung in den oberirdischen Gewässern führen könnte“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann, der die Verfügung zum Verbot der Wasserentnahme veranlasst hat.
Die Pegel der Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis sinken, sodass zum Schutz der Natur und der Tiere reagiert werden muss. Bei weiterhin sinkenden Pegelständen verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und weitere Organismen erheblich. Das soll mit dem Entnahmeverbot vermieden werden.
Jürgen Kaufmann rät dringend sich an das Verbot zu halten, „schließlich sind wir alle dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden“, so Kaufmann. Das Verbot greift auch bei zuvor ausgesprochenen Genehmigungen zur Wasserentnahme, die damit ausgesetzt ist. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen bis zu 50.000 Euro.
Ausgenommen vom Verbot ist die Fulda. Sie ist vom Gesetzgeber als Gewässer 1. Ordnung eingestuft, womit für Jedermann die Erlaubnis besteht Wasser von bis zu 10 Liter pro Sekunde zu entnehmen. Die Gesamtmenge ist allerdings im Jahr auf 1.000m³ beschränkt. Daran müssen sich auch an der Fulda liegende Sportvereine halten. Ob in naher Zukunft auch die Entnahme aus der Fulda weiter eingeschränkt wird, entscheiden Untere- und Obere Wasserbehörde gemeinsam, in enger Abstimmung. (pm)
5 Kommentare
Man sollte den Bürgern durchaus eine eigene Verantwortung zutrauen. Bei der derzeitigen Situation seinen Rasen zu bewässern ist wohl mehr als fahrlässig !!!
Ok, muss man einsehen !
Und wie will man das Kontrollieren ??
Na bin mal gespannt
Ob bei dem einen oder anderen Gewässeranwohner der Rasen jetzt auch dürr wird
Das nennt man fast reaction, schneit ja bald.
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