Landkreis reagiert auf anhaltende Trockenheit
BAD HERSFELD. Anhaltende Trockenheit, kein Regen und auch keine Änderung in Sicht: Die Pegel der Niedriggewässer des Landkreises Hersfeld-Rotenburg schwinden und damit auch der Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar.
Durch den geringen Wasserstand der Bäche, Flüsse und Seen und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Organismen, auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und den Menschen – wird stark beeinträchtigt. Insbesondere an kleinen Gewässern besteht die Möglichkeit, dass zusätzliche Wasserentnahmen dazu führen, dass die Tiere verenden.
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg erlässt daher als Untere Wasserbehörde mit sofortiger Wirkung ein Verbot für Wasserentnahmen aus allen Oberflächengewässern des Kreises. Eine Änderung der niedrigen Wasserstände sei derzeit nicht absehbar, begründet Landrat Dr. Michael Koch das von ihm unterschriebene Verbot der Wasserentnahme. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Wasserhaushalt nachteilig gestört wird. Daher appelliert er an die Vernunft der Bürger: „Halten Sie sich an das Verbot. Wir als Menschen sind dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden. Das Verhalten jedes Einzelnen hat große Auswirkungen auf das ganze Ökosystem. Wir müssen an den Schutz unserer Heimat denken, damit diese auch in Zukunft für uns erhalten bleibt.“
Auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) ist ab sofort bis auf weiteres verboten, aus Bächen, Flüssen und Seen Wasser zur Bewässerung und Beregnung von Flächen zu entnehmen. Das Verbot gilt zunächst nicht für diejenigen, die eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt bekommen haben.
In nahezu allen Oberflächengewässern führt jegliche zusätzliche Belastung – insbesondere durch Wasserentnahme – zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ökosystems. Entsprechend soll nun die Allgemeinverfügung die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten.
Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro
Wer gegen das Wasserentnahme-Verbot des Kreises verstößt, für den kann es richtig teuer werden. Die Ordnungswidrigkeit kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund:
Das Schöpfen von Hand und das Tränken von Tieren sind generell erlaubnisfrei. Anlieger, deren Grundstück unmittelbar an ein Gewässer grenzt, dürfen für den Eigengebrauch auf diesem Grundstück auch mit einer Pumpe Wasser erlaubnisfrei entnehmen, „wenn der Abfluss im Gewässer dadurch nicht wesentlich vermindert wird“, heißt es im Wasserhaushaltsgesetz. Die Unteren Wasserbehörden können die erlaubnisfreie Benutzung zum Schutz des Naturhaushalts oder zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit beschränken oder ausschließen – so wie jetzt der Fall. (pm)