Fachmann Klaus Altena von der Feuerwehr Gudensberg informiert
GUDENSBERG. Alle wildlebenden Tiere, also auch Wespen, stehen nach dem § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes unter dem allgemeinen Artenschutz. Nach dem Gesetz ist es verboten, wildlebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
Wildbienen, Hummeln und die Hornisse stehen unter besonderem Artenschutz (§44). Die Abtötung der Tiere oder die Zerstörung einer Behausung kann mit einer Gelstrafe mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Aber selbst die Entfernung eines Wespennestes kann zu einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich führen, wenn dafür keine vernünftigen Gründe vorliegen. Ob solche vernünftigen Gründe vorliegen, muss vorher durch einen Experten geprüft werden. Ein Wespennest in kurzer Entfernung zur Wohnung ist zunächst noch kein triftiger Grund.
„Beachten Sie, dass selbst durchgeführte Nestabtötungen nicht nur teuer, sondern auch lebensgefährlich sein können. Die Bienen bzw. Wespen fühlen sich bedroht und wehren sich durch Stiche. Eine heiße Abtötung birgt außerdem die Gefahr eines Brandes“, sagt Klaus Altena von der Feuerwehr Gudensberg.
Für Wespennester, die nicht zu einer konkreten Gefährdung von Menschen führen, sind entsprechend qualifizierte gewerbliche Schädlingsbekämpfer zuständig.
„Sollte von einem Wespennest eine konkrete Bedrohung oder Gesundheitsgefahr ausgehen, weil sich das Wespennest z. B. in einem Kinderzimmer oder in der Wohnung bei Menschen befindet, die eine allergische Reaktion nach einem Stich zeigen, ist das eine Fall für den Notruf 112“, sagt Uwe Wunsch vom Landkreis.
Klaus Altena von der Feuerwehr Gudensberg bietet telefonisch oder direkt vor Ort Hilfe an. Diese Beratungen sind kostenfrei. Sollten jedoch weitere Maßnahmen erforderlich sein, können hierfür Kosten anfallen. Altenas Wirkungsbereich erstreckt sich nicht nur auf das Gebiet der Stadt Gudensberg. (Bernd Völske | pm)
Kontakt:
- Klaus Altena, Tel. 0 56 03/9 19 08 45
- die Untere Naturschutzbehörde Homberg, Tel. 0 56 81/77 56 44.
Internet: Feuerwehr Gudensberg