SPANGENBERG. Über 30 Kaninchen wurden im Spangenberger Wald skrupellos entsorgt. Die Tiere wurden von einem noch unbekannten Täter von Montag auf Dienstag einfach im Wald ausgesetzt und sich selbst überlassen. Mindestens 8 davon bezahlten mit ihrem Leben, teilt das Tierheim Beuern am Freitag mit.
Eine aufmerksame Spaziergängerin entdeckte vier Kaninchen bei Ihrem Gang durch den Wald. Bei näherem Betrachten erkannte sie, dass es sich nicht um Wildkaninchen handelte, sondern um Hauskaninchen.
Nachdem der nicht alltägliche Fund am Folgetag im Tierheim Beuern gemeldet wurde, griff ein Rad ins nächste und eine spektakuläre, mehrere Stunden dauernde Einfangaktion begann. Vor Ort stellte sich nämlich heraus, dass es sich nicht nur um 4 einzufangende Kaninchen, sondern um insgesamt 22 handelte. Weitere 8 Kaninchen wurden nur noch tot aufgefunden.
Bei einer Nachsuche am Mittwochvormittag wurde noch ein Kaninchen entdeckt und eingefangen. Wie viele Kaninchen vielleicht noch im Wald verblieben sind oder sich Fuchs oder Marder geholt haben, ist ungewiss.
Die 23 Kaninchen wurden in das Tierheim Beuern gebracht, erstversorgt und dem Tierarzt vorgestellt. Die toten Kaninchen sind dem zuständigen Veterinäramt zur weiteren Untersuchung übergeben worden. Zusätzlich wurde Strafanzeige bei der Polizei gegen Unbekannt gestellt, da das Aussetzten eines Tieres eine strafbare Handlung ist.
Die Polizeistation Melsungen sucht nun Zeugen, die Hinweise zu dem Täter oder Tierhalter machen können. Personen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Zwergkaninchen stammen, wenden sich bitte telefonisch an das Tierheim Beuern unter 05662-6482, per E-Mail an info@tierheim-beuern.com oder direkt an die zuständige Polizeistation Melsungen unter der Telefonnummer 05661-70890.
Das Tierheim Beuern macht erneut darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
Zwergkaninchen haben in der freien Natur kaum eine Überlebenschance, da sie für dieses Leben nicht gerüstet sind. Ohne einen schützenden Bau haben die Kaninchen keinen Schutz vor schlechter Witterung und sind für Wildtiere eine leichte Beute.
Leider entscheiden sich viele Menschen unüberlegt für die Aufnahme tierischer Mitbewohner – ohne die damit einhergehende Verantwortung richtig einzuschätzen. Insbesondere Kaninchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die Langohren eine folgenschwere Fehleinschätzung.
Durch die Unterstützung der Tiernothilfe Schwalmstadt konnten alle 23 Kaninchen artgerecht untergebracht werden und suchen von dort aus ein neues Zuhause auf Lebzeit. Die Tiere sollten mindestens zu zweit in einem ausreichend großen Gehege gehalten werden. (pm)