SCHWALMSTADT-ZIEGENHAIN. Es ist für den Außenstehenden schon sehr verwirrend, wenn man nach den Verantwortlichkeiten zum Thema Wallgraben sucht. Nun hat sich ein neues Bündnis gebildet, um Licht ins Dunkel zu bringen und die Zukunft des Kulturdenkmals Wallgraben nachhaltig zu sichern.
Der Arbeitskreis Festung Ziegenhain, der Fischereiclub Neptun, der Förderverein Kulturlandschaft Schwalm, Anlieger des Wallgrabens sowie der Ortsbeirat Ziegenhain gehören diesem Bündnis an und haben einen entsprechenden Forderungskatalog an das Land Hessen als Eigentümer der Anlage zusammengestellt, den sie in dieser Woche in einer Pressekonferenz vorgestellt haben.
Das Bündnis hat sich gebildet, nachdem nicht zu erkennen ist, dass außer der derzeit seit Monaten laufenden Entmunitionierung eine nachhaltige Sanierung geplant ist. Nach unbestätigten Informationen wird der ursprüngliche Kostenrahmen allein für diese Maßnahme erheblich gesprengt werden. Der Kleine Wallgraben ist fast komplett von Metall, Munition und Waffen gereinigt, am Großen Wallgraben werden die Maßnahmen noch bis zum Jahr 2019 dauern. Über signifikante Funde ist jedoch nichts bekannt. Das aus Mecklenburg-Vorpommern kommende Räumungsunternehmen hält sich in Bezug auf Funde gegenüber uns sehr bedeckt, so einer der Anwohner.
Heute stellt sich uns die Frage, was nach der Beendigung der Entmunitionierung mit dem Wallgraben passiert, fasste Jörg Haafke (Kulturlandschaft Schwalm), der Sprecher des Bündnisses, zusammen. Es gibt bereits ein Entwicklungskonzept, das auch mit der Stadt abgestimmt wurde, jedoch fehlt der richtige Ansprechpartner beim Land Hessen.
Das Land ist Eigentümer, das Justizministerium verwaltet die Anlage, Finanzministerium, Denkmalschutz und hessisches Baumanagement mischen mit. Ein wirklich verantwortlicher Ansprechpartner beim Land ist nicht auszumachen. In diesem Behördenwirrwarr gehen sämtliche Proteste und Eingaben unter und werden nicht beantwortet. Selbst die Stadt Schwalmstadt erhält nur sporadisch Auskunft über die Fortschritte und weitere Planungen, was uns der eingeladene Bürgermeister Stefan Pinhard und Bauamtsleiter Alexander Inden bestätigten.
Runder Tisch mit allen Verantwortlichen
Wir müssen alle Verantwortlichen an einen Tisch bekommen und endlich Druck machen. Dazu will man direkt in Wiesbaden vorsprechen, so das Fazit des Bündnisses. Die Hoffnung ist, dass man endlich einen verantwortlichen Ansprechpartner beim Land findet, der bereit ist, sich der Sache anzunehmen, um eine nachhaltige Lösung zu finden.
Die Forderungen im Einzelnen stellte das Bündnis in einem Papier vor:
Situation und Perspektiven der Wasserfestung Ziegenhain
Seit einem Jahrzehnt schlingert das Kulturdenkmal Festungsanlage Ziegenhain einer ungewissen Zukunft entgegen. Der einzigartigen Wallgrabenanlage droht im Zuständigkeitsgewirr zwischen dem Land Hessen und der Stadt Schwalmstadt die Verwahrlosung und damit der Verlust seiner städtebaulichen und kulturhistorischen Bedeutung.
Die seit Monaten und voraussichtlich noch bis in das nächste Jahr hinein stattfindende aufwendige Munitionsräumung bringt nicht nur manche alte Munition, sondern vor allem zahlreiche Probleme an den Tag. Die Unzufriedenheit über die Abläufe, über die Ergebnisse und über die Vorgehensweise wächst. Dies ist Anlass für Anwohner und örtliche Initiativen, die Öffentlichkeit über die unannehmbare Situation zu informieren und Anregungen zur Lösung der Konflikte zu geben.
Ziegenhain, den 26.06.2018
Arbeitskreis Festung Ziegenhain e.V.,
vertreten durch Herrn Bernd Völker
Fischereiclub Neptun e.V.,
vertreten durch Herrn Steffen Horn
Förderverein Kulturlandschaft Schwalm e.V.,
vertreten durch Herrn Jörg Haafke
Ortsbeirat Ziegenhain,
vertreten durch Herrn Karl-Heinz Montanus
Anwohner des Wallgrabens,
vertreten durch Herrn Werner Meyreiß und Herrn Markus Stübing
Der Arbeitskreis Festung Ziegenhain e.V.:
Droht die Verwahrlosung eines einzigartigen Kulturdenkmals?
Die Wasserfestung Ziegenhain hat bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal, da hier im Unterschied zu vielen Wasserburgen eine komplette Stadt von einem „intakten“ wassergefüllten Festungsgraben umfasst ist. Diese außerordentliche Wert als Kulturdenkmal verschafft der gesamten Region nicht nur ein besonderes Charakteristikum, sondern auch einen attraktiven Anziehungspunkt für den Fremdenverkehr.
Intakt ist der Wallgraben jedoch leider schon lange nicht mehr, dieser ist weitgehend verschlammt, stellenweise nur noch 60 cm tief und droht damit zu verlanden. Die unkontrollierte Verbuschung und Verwaldung seiner Uferränder widerspricht eklatant seiner ursprünglichen militärischen Funktion, die markante Form ist nur noch in der Luftaufnahme erkennbar. Dies diffusen waldähnlichen Gehölzbestände haben in einer Renaissancefestung nichts zu suchen, die von einer geometrisch klar und streng nach den militärischen Anforderungen Wehranlage geprägt war und keine Kurparkatmosphäre einer hessischen Kleinstadt vermittelte.
Hintergrund: Die Wasserfestung Ziegenhain stellt ein bundesweit herausragendes Kulturdenkmal dar, der Wallgraben ist deren bedeutendster und in seinen Grundzügen noch gut erhaltener Bestandteil. In den Jahren 1537-1542 wurde die Anlage von Landgraf Philipp dem Großmütigen als Landesfestung um die Residenzstadt Ziegenhain errichtet. Diese galt in damaliger Zeit als sicherster Platz in Hessen, was u.a. daran deutlich wird, dass das Staatsarchiv (Samtarchiv zur Aufbewahrung der fürstlichen Urkunden u. Privilegien) hier untergebracht war. Ziegenhain hatte eine herausragende strategische Bedeutung als Kreuzungspunkt der wichtigen Verkehrswege in Nord-Süd- und in Ost-Westrichtung und diente zur Sicherung der Hauptresidenz Kassel.
Die Festungsanlage hatte eine strenge geometrisch hergeleitete Form mit vier Erdbastionen an den Ecken (Berge genannt – den Greiffenberg, Elefantenberg, Löwenberg und den Drachenberg) sowie den dort bogenförmig ausgebildeten Vorsprüngen des Wassergrabens. Der Graben hatte eine Breite von ca. 40 Metern und eine Tiefe von ca. 8 Metern. Im Inneren war der Graben von einem stellenweise 10 Metern hohen, mit Brustwehr und Wehrgängen versehenen Erdwall umgeben (an den Eckbastionen erhöht). Die Eckbastionen dienten zur Platzierung von mächtigen Kanonen. Um 1806 wurde die Festung auf Befehl Napoleons geschleift und steht in ihrer Gesamtanlage heute aus siedlungs- und militärgeschichtlichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Gründen im öffentlichen Interesse unter Denkmalschutz.
Wir fordern den größtmöglichen Erhalt der noch verbliebenen Festungsanlage und eine landschaftliche Rekonstruktion, die ihre historische Dimension wieder erkennbar und erlebbar macht. Insbesondere ist dem jetzigen desolaten Zustand entgegenzuwirken, sind die durch Wildwuchs versteckten Kulturgüter wieder sichtbar zu machen und eine nachhaltige Pflege zu gewährleisten.
Die Anwohner:
Mangelhafte Informationspolitik und fehlende rechtliche Absicherung der Anliegerinteressen
Die Anwohner sehen sich schlecht über die Abläufe der Munitionsräumung informiert und befürchten dauerhafte Schädigungen an Grundstücken, Straßen und Ufern. Ganz offensichtlich werden Anforderungen der Verkehrssicherung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme nicht erfüllt. Insbesondere im Verlauf des in Höhe des Soldatendenkmals beginnenden Fußweges besteht erhöhte Gefahr durch einen unterbrochenen Begrenzungszaun. Ein verunfalltes Kind oder ein verunfallter Tourist bergen ein immenses Potential für eine Negativwerbung.
Die Oberfläche der Straße „Am Kleinen Wallgraben“ ist massiv durch den Baustellenbetrieb aufgrund des Hin- und Hertransportierens von Big-Bags beeinträchtigt worden. Durch ihr Auflagegewicht sind Schäden am Straßenkörper und auch an dem schon angesprochenen Fußweg verursacht worden. Weitere Schäden wurden durch z.T. ohne das Einverständnis der Grundeigentümer durchgeführte Ausschachtungen auf der Suche nach der Lage einer Wasserleitung herbeigeführt.
Hintergrund: Ein Teil der Straße „Am kleinen Wallgraben“ ist eine sogenannte Privatstraße, wird jedoch als öffentliche Wegeverbindung und für den Anliegerverkehr genutzt. Bislang besteht kein Vertrag zwischen den Eigentümern der Privatstraße und der Stadt Schwalmstadt zur Regelung der Rechte und Pflichten. In Anbetracht der durch die Nebenwirkungen der Munitionsräumung auftretenden Fragen über Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten besteht ein dringender Anlass, hier verbindliche vertragliche Vereinbarungen zu schaffen.
Wir fordern eine regelmäßige und rechtzeitige Information der Anwohner und der Öffentlichkeit über die wesentlichen Abläufe im Zusammenhang mit der Munitionsräumung. Wir fordern im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen der Sachgüter im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen eine fachgerechte Beweissicherung und die ordnungsgemäße Wiederherstellung beeinträchtigter Grundstücke, Wege, Straßen und sonstigen Einrichtungen (einschließlich einer angemessenen Würdigung von Gewährleistungspflichten).
Der Fischereiclub Neptun Ziegenhain e.V.:
Wildwuchs und Verschlammung gefährden Lebensraum und entwerten die kulturhistorische Bedeutung der Wallgrabenanlage
Der Fischereiclub Neptun Ziegenhain e.V. ist seit acht Jahrzehnten Fischereipächter des Kleinen und des Großen Wallgrabens und hat in der Vergangenheit gemeinsam mit Anliegern, der Stadt Schwalmstadt sowie der Justizvollzugsanstalt Uferbereiche und Wasserflächen gepflegt. Seit die Planung der Munitionsräumung vor etwa zehn Jahren begann ist der Pachtvertrag ausgesetzt. Pflegearbeiten durften nicht durchgeführt werden. Dadurch konnten sich vor allem die Gehölze an den Ufern ungehindert entwickeln. Inzwischen sind die Uferbereiche unansehnlich und passen nicht in das Bild einer historischen Festung. Der Laubeintrag von den Bäumen und Büschen sorgt zudem für eine zusätzliche Nährstoffanreicherung im Gewässer und fördert die weitere Verschlammung. Die nährstoffliebende Teichrose bedeckte zuletzt fast die gesamte Wasserfläche.
Zur Nährstoffanreicherung hat in der jüngeren Vergangenheit auch die unzureichende Bewirtschaftung des Bewässerungssystems der beiden Wallgräben beigetragen. Selbst bei einer funktionierenden Durchströmung des Wallgrabens erneuert sich das Wasser lediglich erst nach etwa 70 Tagen. Derzeit dürfte dieser Zeitraum deutlich länger sein, denn nicht nur der Mühlgraben als Zulauf des Wallgrabens ist sichtbar total verschlammt, sondern auch die Verbindungen zwischen den beiden Wallgräben scheinen verstopft und der für den Wasseraustausch notwendige Auslauf ebenfalls. Die damit einhergehende Minderung der Sauerstoffzufuhr beschleunigt den Verlandungsprozeß deutlich und verschlechtert die Lebensbedingungen für Fische und andere Wasserlebewesen.
Hintergrund: Der Fischereiclub Neptun Ziegenhain e.V. wurde am 01.04.1938 gegründet und feiert in diesem Jahr sein 80jähriges Bestehen. Derzeit hat der Verein 53 aktive Mitglieder. Nach der Vereinssatzung sind die Mitglieder verpflichtet praktische Arbeiten im Zusammenhang mit der Gewässerpflege zu leisten. Gegenwärtig laufen aussichtsreiche Bemühungen einer Verschmelzung des Fischereiclubs Neptun mit dem Angelverein Treysa.
Wir fordern die Entnahme der Wurzelstöcke statt deren Rückschnitt, um das erneute Austreiben zu unterbinden und die Voraussetzungen für eine praktikable Pflege der Uferbereiche, bei Bewahrung einzelner Bäume, zu schaffen.
Wir fordern die konsequente Durchführung des Bewässerungsmanagements, um die Verschlammung des Gewässers zu bremsen.
Der Förderverein Kulturlandschaft Schwalm e.V.:
Fehlende Abstimmung der Entmunitionierungsarbeiten mit den Interessen der Stadt lässt mögliche Synergien verpuffen und eine nachhaltige Verwendung von Steuergeldern ungenutzt
Die besondere Bedeutung der Festung mit der einzigartigen Wallgrabenanlage stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar, welches bislang städtebaulich eher zurückhaltend in Szene gesetzt wurde. Offenbar tragen die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Land und Stadt zu dem offenkundigen Handlungsstau bei. Die Großbaustelle Entmunitionierung macht diese Defizite nun sehr deutlich und bietet zugleich Anlaß und Chance ein Entwicklungskonzept für den „Innenraum Ziegenhain“ zu entwickeln und soweit möglich bereits in Verbindung mit den Bauarbeiten zu realisieren.
Wir vermissen jedoch eine solche Nutzung von sinnvollen Synergieeffekten bei den baulichen Maßnahmen und Einrichtungen zwischen den Erfordernissen der Munitionsräumung und den Anforderungen an eine sachgerechte Unterhaltung und Entwicklung der historischen Anlage.
So könnten etwa Baustraßen und für den Explosionsschutz erforderliche befestigte Fundamentstreifen zumindest teilweise als Unterbau für ergänzende Wegeverbindungen (etwa auf der Wallgrabeninnenseite) genutzt bzw. so angelegt werden, dass dies als Nebeneffekt möglich wird.
Ähnliches gilt im Grundsatz für den Umgang mit den flächigen Gehölzbeständen im Uferbereich. Der bislang praktizierte Rückschnitt löst in den Folgejahren ein noch viel intensiveres Wachstum aus. Hier könnte stattdessen die Entnahme von Wurzelstöcken die Voraussetzung für eine Wiedereinführung regelmäßiger Mahd zur Entwicklung von Wiesen- und Röhrichtbeständen schaffen. Dabei ist insbesondere zu würdigen, dass vor Beginn der Munitionsräumungsarbeiten über ein Jahrzehnt die zuvor praktizierte Pflege der Uferbereiche nicht durchgeführt werden durfte und sich durch diesen Umstand erst die dichten Gehölzbestände an den Ufern bilden konnten. Sofern hier ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erforderlich wäre, so ließe sich dies sicherlich in Kooperation mit der Stadt und dem Schwalm-Eder-Kreis bewerkstelligen.
Es besteht allerdings der Eindruck, dass die Entmunitionierungsarbeiten bisher ohne Berücksichtigung der Interessen der Stadt Schwalmstadt, der Anlieger sowie der Pächter stattfinden. Damit bleiben offensichtlich die Möglichkeiten einer nachhaltigen Verwendung von Steuermitteln ungenutzt.
Hintergrund: Der Förderverein Kulturlandschaft Schwalm hat im Austausch mit dem Planungsamt der Stadt Schwalmstadt, dem Arbeitskreis Festung Ziegenhain, dem Fischereiclub Neptun und interessierten Anwohnern eine Projektskizze für ein Entwicklungskonzept Wallgraben erarbeitet und u.a. in einer Sitzung des Ortsbeirates Ziegenhain (am 7.2.2018), in einer Versammlung des Arbeitskreises Festung Ziegenhain (am 14.2.2018) sowie in einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Restaurant Rosengarten am 14.4.2018 vorgestellt.
Wir appellieren dringend an das Land Hessen und an die Stadt Schwalmstadt zielführende Gespräche zur Schaffung einer Grundlage für die Bewahrung des Kulturgutes Wasserfestung Ziegenhain zu führen und alle Möglichkeiten zu nutzen diese einzigartige Anlage in ein städtebauliches Entwicklungskonzept einzubinden.
Der Ortsbeirat Ziegenhain:
Ein Entwicklungskonzept für die Wasserfestung Ziegenhain ist überfällig und eine kooperative Kommunikation zwischen der Stadt Schwalmstadt und dem Land Hessen unabdingbar
Der Ortsbeirat Ziegenhain hat sich in seiner Sitzung vom 7.2.2018 mit dem Entwicklungskonzept des Fördervereins Kulturlandschaft Schwalm befasst und der Stadt empfohlen, das Konzept der darin aufgezeigten Grundzügen einer zielgerichteten Wiederherstellung der charakteristischen Merkmale der Festungsanlage Ziegenhain zu verfolgen, um die einzigartige Wasserfestung mit ihrer Grabenanlage wieder erkennbar und erlebbar zu machen.
Stellungnahme Bürgermeister und Bauamtsleiter:
Der Wallgraben ist ein prägendes, städtebauliches Element in der Kernstadt von Ziegenhain. Die Anlage muss stärker erlebbar werden Auch wenn die ursprüngliche Funktion des Wallgrabens heute obsolet ist, bilde die Wasserfläche und die angrenzenden Bereiche große Potenziale. Städtebaulich wäre eine Neugestaltung mit Grünstrukturen und Wegen, Plattformen an und auf das Wasser sowie ergänzenden Freizeitangeboten wünschenswert.
Die Stadt sieht durch den Wallgraben eine Möglichkeit, den gesamten Festungsbereich und auch angrenzende Flächen weiter aufzuwerten. Diese Aufwertung wurde neue Akzente bei der Stadtentwicklung und im Tourismus setzen. Möglich wäre sogar, den Standort für eine Landesgartenschau anzumelden.
Die Stadt hat für eine städtebauliche Entwicklung bereits angrenzende Grünflächen erworben und kann bereits auf diverse Konzepte zur Umgestaltung zurückgreifen. Weitere städtische Flächen stehen zudem zur Verfügung. Bisher scheiterten alle Ideen oder strategischen Überlegungen, weil es kein Gesamtkonzept gab. Hier hofft nun die Stadt auf entsprechende Signale vom Land Hessen, dem die Wasserflächen und weitere Uferbereiche gehören. (gr)