ROTHENDITMOLD. Nach dem Sieg der russischen Nationalmannschaft ballerte am Dienstagabend ein 14-Jähriger mit einer Schreckschusswaffe aus Fenstern der elterlichen Wohnung in Kassel-Rothenditmold. Der Jugendliche löste in der Folge einen größeren Polizeieinsatz aus.
Die Notrufe besorgter Nachbarn waren gegen 22 Uhr bei der Polizei eingegangen. Da zunächst völlig unklar war, aus welchem Grund und mit welcher Art von Waffe die Schüsse abgegeben wurden, rückten mehrere Streifen an und sperrten den Gefahrenbereich weiträumig ab. Im weiteren Verlauf des Einsatzes gelang es einem Notinterventionsteam der Kasseler Polizei, die betreffende Wohnung zu betreten, die Anwesenden vorläufig festzunehmen und den Sachverhalt aufzuklären. Dabei stellte sich heraus, dass der 14-jährige Sohn der Familie aserbaidschanischer Herkunft nach dem Abpfiff des Russland-Spiels mit der Schreckschusswaffe seines Vaters drei Schüsse aus einem Fenster Richtung Straße und drei Schüsse aus einem Fenster Richtung Hinterhof abgegeben hatte.
Strafanzeigen und Sicherstellungen
Der 14-Jährige muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten, weil er als Jugendlicher verbotenerweise die Schreckschusswaffe an sich genommen und damit zudem unerlaubt aus dem Fenster gefeuert hat. Gegen seine Eltern leiteten die Beamten ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ein. Darüber hinaus stellten sie zur Gefahrenabwehr die in der Wohnung aufgefundenen vier Waffen, zwei Schreckschusswaffen und zwei Luftdruckgewehre, sicher. Eine Mitteilung an die zuständige Waffenbehörde, die den Besitz solcher Waffen beim Fehlen der erforderlichen persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit untersagen kann, ergeht nun ebenfalls. (ots | wal)
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Gerade heute hatte sich eine Grüne (wenn nicht die, wer sonst?) in den HR-Info-Nachrichten vehement – da diskreminierend – dagegen ausgesprochen, „Unterweisungskurse für deutsches Recht, Kultur und Umgangsformen“ für unsere zugewanderten Lebenssituationsverbesserer- und Kulturbereicherung-Touristen abzuhalten, mit der Begründung:
„Derartiges gebe es ja auch in deren Herkunftsländern!“
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